Verfolgungsfahrt auf der BAB 6

Straßenverkehrsgefährdung / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Fahrlässige Körperverletzung im Rahmen einer Verfolgungsfahrt auf der BAB 6 Verfolgungsfahrt auf der BAB 6

Am 05.05.2019 gegen 20:17 Uhr wurden ein Streifenkommando der PI St.Ingbert auf einen PKW, Mercedes Benz, E-Klasse, Farbe Silber, mit LU-Kreiskennzeichen (Ludwigshafen) aufmerksam, der zuvor zur Fahndung ausgerufen wurde.
Der Fahrzeugführer stand unter Verdacht eine Körperverletzung in Saarbrücken begangen zu haben und anschließend mit dem o.a. Fahrzeug in Richtung Ludwigshafen zu flüchten.
Im Fahrzeug würde sich zudem noch sein 4-jähriger Sohn befinden.
An der Anschlussstelle zur BAB 6, St.Ingbert Mitte, konnte das besagte Fahrzeug lokalisiert und die Verfolgung aufgenommen werden.
Nachdem der Fahrzeugführer bemerkte, dass er von einem Streifenwagen verfolgt wird, begann der Fahrer seine Geschwindigkeit drastisch zu erhöhen.
Auf Anhaltesignale reagierte der Fahrzeugführer nicht und versuchte sich weiterhin durch Flucht seiner Fahrzeug- und Personenkontrolle zu entziehen.
Zwischenzeitlich erhöhte der Fahrer seine Geschwindigkeit auf über 220 km/h.
Am Autobahnkreuz Neunkirchen kam es dann zu einem Unfall. Der Fahrer des Mercedes fuhr einem dunkelblauen Ford Mondeo mit Saarbrücker-Kreiskennzeichen fast ungebremst auf dessen Heck auf, überholte danach dieses Fahrzeug über die äußere rechte Spur und scherte vor ihm wieder nach links auf die Überholspur ein. Hierbei kollidierte er erneut mit der rechten Fahrzeugseite des Ford Mondeo. Die Flucht setzte der Fahrer weiter in Richtung zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz fort. Aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials für die Einsatzkräfte und auch den flüchtigen Fahrzeugführer wurde die Verfolgungsfahrt durch die Kräfte der saarländischen Polizei abgebrochen und die zuständigen Dienststelle in Rheinland-Pfalz informiert, die die weitere Fahndung übernahmen.
Der Fahrzeugführer konnte trotz intensiven Fahndungsmaßnahen nicht mehr angetroffen werden.
Die Personalien des Tatverdächtigen liegen der Polizei jedoch vor.
Bei dem Unfall wurde die 28-jährige Beifahrerin des Ford Mondeo leicht am Ellenbogen und am Knie verletzt.
Am Ford Mondeo entstand ein Sachschaden von ca. 5000,00 Euro. Die Schadenshöhe am Mercedes ist bislang noch unbekannt.
Nach einer Zeugenaussage soll der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und während der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.
Es wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.

Anfrage:
Wurden während der Verfolgungsfahrt / bzw. der weiteren Flucht des Tatverdächtigen noch weitere Personen gefährdet oder kann jemand sachdienliche Angaben zum oben beschriebenen Sachverhalt machen? Diese Personen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion St.Ingbert in Verbindung zu setzen.

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red.zbs