Anklage -Versuchter Mord wegen zu lautem Schnarchen

Angeklagte soll dem Ehemann mit Hammer mehrmals auf den Kopf geschlagen haben versuchter Mord wegen zu lautem Schnarchen

Heute 12.02.2019, 13:00 Uhr, beginnt der Hammerprozess, wegen versuchtem Mordes. Die Anklage wirft der Angeklagten versuchter Mord zur Last. Die Angeklagte und der Geschädigte lebten bis zum 14.08.2018 während des laufenden Scheidungsverfahrens in der gemeinsamen Wohnung in Saarbrücken zusammen. In der Nacht des 14.08.2018 weckte die Angeklagte den Geschädigten, da dieser zu laut schnarche. Gegen 6:15 Uhr soll die Angeklagte mit einem Hammer auf den schlafenden Geschädigten eingeschlagen haben. Als dieser von dem ersten Schlag erwachte, soll die Angeklagte dem Geschädigten mit einem Reizstoffgerät 2 bis 3 Sprühstöße und einen zweiten und dritten Schlag mit dem Hammer gegen die Stirn versetzt haben. Als der Geschädigte versuchte ins Freie zu flüchten, soll die Angeklagte weitere Male dem Geschädigten ins Gesicht gesprüht und versucht haben, mit dem Hammer auf dessen Kopf einzuschlagen. Dem Geschädigten gelang es, der Angeklagten den Hammer zu entreißen.

Fortsetzungstermine:

13.02.2019, 13:00 Uhr
14.02.2019, 09:00 Uhr
28.02.2019, 09:00 Uhr
07.03.2019, 13:00 Uhr

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red.zbs