Saarbrücker ZOLL prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days

Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft“; Zahlreiche Verstöße festgestellt   Saarbrücker ZOLL prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days

Saarbrücken -Der Saarbrücker ZOLL prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days und stellte zahlreiche Verstöße im Saarland fest. „Unter anderem wurden neun Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Im Aktionszeitraum vom 20. bis 27. April 2024 kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner acht Unternehmen und rund 50 Personen“, so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamtes Saarbrücken.

Die ersten Überprüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:

– bei 9 Arbeitnehmer*innen besteht der Verdacht, dass diese durch den Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden (sogenannte Schwarzarbeit), 4 Fälle von illegaler Beschäftigung durch den Arbeitgeber,
– 5 Arbeitnehmer*innen stehen im Verdacht ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung aufgenommen zu haben, in 7 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitnehmer*innen nicht den geltenden Mindestlohn erhalten haben,
– bei einem Arbeitgeber besteht der Verdacht die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei rund 25 Arbeitnehmer*innen verletzt zu haben.

Die Personen, die über keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verfügten, wurden vorläufig festgenommen.
Mehrere Personen versuchten sich mit gefälschten Ausweisdokumenten auszuweisen um ihren unerlaubten Aufenthalt zu verschleiern.
In einem Fall konnte der Versuch, sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen, verhindert werden.
Die Maßnahmen wurden durch die jeweiligen Landespolizeibehörden unterstützt.

Zusatzinformationen:
Insbesondere ausländische Arbeitnehmer*innen werden oftmals mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. Die Einreise nach Deutschland ist dann vielfach illegal und der Aufenthalt in Deutschland unerlaubt. Da die betroffenen Arbeitnehmer*innen in der Regel keine Kenntnis über die geltenden Mindestarbeitsbedingungen haben und die hiesige Sprache nicht sprechen, befinden sie sich schnell in einem Abhängigkeitsverhältnis.
Im Zeitraum vom 20. bis 27. April 2024 wurden in einer europaweiten Aktion kontrolliert, um Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu sammeln. Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potentielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert, angestoßen wurde die Aktion von Europol.

Quelle. Hauptzollamt Saarbrücken