Anruf eines falschen Gerichtsvollziehers

89-jährige Frau reagiert richtig. Anruf eines falschen Gerichtsvollziehers

Am 15.11.2017 meldete sich fernmündlich eine angebliche Gerichtsvollzieherin, mittleren Alters, bei einer 89-jährigen Frau und teilte ihr in einem akzentfreiem Hochdeutsch mit, dass sie Schulden habe und man bei ihr die Schulden eintreiben werde. Die Anruferin gab der Geschädigten am Telefon zu verstehen, dass man die Polizei verständigt, wenn sie ihr nicht die Haustür öffnet. Die Polizei warnt vor solchen Anrufen. In diesem Fall hatte die 89-jährige Frau richtig reagiert und das Telefonat umgehend beendet. Im weiteren Verlauf hatte sie dann die Polizei verständigt.
Die Polizei bittet bei solchen Anrufen, sich die Telefonnummer des Anrufers zu notieren, und die Polizeiinspektion umgehend zwecks Anzeigenerstattung zu kontaktieren.

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red.zbs