Verkehrsunfall nach vorausgegangener Verfolgungsfahrt

Mit bis zu 14o km/h ab in den Knast Verkehrsunfall nach vorausgegangener Verfolgungsfahrt

Von PI Saarbrücken St.-Johann

Am 01.02.2016, 00:15 Uhr, sollte ein roter VW Polo durch Kollegen der PI Saarbrücken St.-Johann im Bereich der Brebacher Landstraße, Ecke Mainzer Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen werden, da festgestellt werden konnte, dass die rückwärtige Beleuchtungseinrichtung des PKW defekt war.

Auf Anhaltezeichen „Stop Polizei“ reagierte der Fahrzeugführer, der sich alleine in dem Fahrzeug befand, nicht. Auch das hinzugeschaltete Blaulicht und das Martinshorn ignorierte der Fahrzeugführer und begann stattdessen sein Fahrzeug zu beschleunigen.

In der Folge setzte der Fahrzeugführer seine Fahrt über die B40 durch die Ortslagen Schafbrücke, Scheidt und Rentrisch fort, ohne den Anhaltezeichen der eingesetzten Kollegen nachzukommen. Hierbei kam es im Bereich Scheid auch zu einem Rotlichtverstoß. Die abgelesene Geschwindigkeit auf dem nichtgeeichten Tacho des FuStW betrug hierbei auf regennasser Straße teilweise 140 km/h.

Durch weitere Kommandos hiesiger Dienststelle konnte der betreffende PKW im Bereich der Einmündung L 126R/B 40 zwischen Rentrisch und St. Ingbert festgestellt werden.

Im Bereich der Einmündung B40/ Rentrischer Weg wollte der flüchtende Fahrzeugführer nach links in diesen einbiegen. Hierbei verlor er auf Grund seiner den Straßen- und Witterungsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit in Verbindung mit seiner Beeinflussung durch BtM die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einer am rechten Fahrbahnrand aufgestellten Schutzplanke sowie einer Straßenlaterne. Anschließend verließ der Fahrzeugführer sein Fahrzeug und versuchte zu Fuß zu flüchten. Hierbei konnte er jedoch nach wenigen Metern gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Eine Überprüfung des angebrachten Kennzeichens ergab, dass dieses – ebenso wie ein weiteres im Fahrzeug aufgefundenes Kennzeichenschild seit dem 31.01.2016 als gestohlen gemeldet ist.

Eine Überprüfung des Fahrzeugführers ergab zudem, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und zudem ein offener Haftbefehl der StA Trier wegen Verstoßes gegen das BtMG vorlag.

Durch den Unfall entstand wirtschaftlicher Totalschaden an dem VW Polo. Die Höhe des an der Schutzplanke sowie der Straßenlaterne entstandenen Schadens lassen sich derzeit noch nicht verifizieren.

Bei dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und sein Fahrzeug sichergestellt. Den 29-jährigen Fahrer aus dem Bereich Heusweiler erwartet nun eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung, dem Verdacht der Verkehrsunfallflucht in Verbindung mit dem Führen des Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung. Überdies wird er nun der JVA zugeführt, wo er seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung der PI Saarbrücken St.-Johann.