Verkehrspolizei zieht „Ratte“ aus dem Verkehr

Gezielte Kontrollen getunter Fahrzeuge an Ostern  Verkehrspolizei zieht „Ratte“ aus dem Verkehr

Saarbrücken. Eine sogenannte „Ratte“, ein getuntes, aber verrostet und in schlechtem Zustand scheinendes Fahrzeug, musste wegen der durch technische Veränderungen erloschenen Betriebserlaubnis stehen bleiben.
Engagierte Tuner ziehen ihre Fahrzeuge über die Wintermonate oft aus dem Verkehr, um sie in dieser Zeit durch technische und optische Veränderungen „aufzumotzen“. Viele Fahrzeuge werden deshalb mit Saisonkennzeichen versehen und dürfen nur zwischen April und Oktober im öffentlichen Straßenverkehr fahren.  Der offizielle Saisonbeginn an „Carfreitag“ und das gute Wetter an den Osterfeiertagen führte zu einer Vielzahl solcher Ausfahrten und den speziellen Kontrollen. Beamte des Verkehrsdienstes West kontrollierten deshalb von Ostersamstag bis Ostermontag (20. bis 22. April 2019) gezielt auffällig veränderte Autos und Zweiräder sowie deren Fahrer. Zwei Fahrzeugführer müssen aufgrund des Fahrens unter Rauschmitteleinfluss mit dem Verlust ihres Führerscheines rechnen.
Bei fünf Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis aufgrund der Tuningmaßnahmen erloschen. Die Fahrzeuge mussten auf einem Anhänger bzw. Abschleppwagen die Heimreise antreten. Fahrer und Halter müssen neben einem drohenden Bußgeld von bis zu 270 Euro auch die Kosten für den Transport und die Vorführung bei einem technischen Überwachungsverein übernehmen. Die Fahrzeuge dürfen erst wieder nach einer Überprüfung und der anschließenden Erlaubnis der zuständigen Zulassungsstelle im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Am Ostermontag konnte eine sogenannte „Ratte“ aus dem Verkehr gezogen werden. Im Tuningjargon werden so Fahrzeuge benannt, die äußerlich einen schrottreifen, verrosteten und äußerst schäbigen Eindruck machen. Diese sind aber technisch meist auf dem neusten Stand und mit chromglänzenden Teilen an Motor und Fahrwerk versehen. Im vorliegenden Fall war allerdings die Betriebserlaubnis erloschen, da der VW Käfer mit einem nicht zulassungsfähigen offenen Sportluftfilter betrieben wurde und lediglich über eine Bodenfreiheit von 7 cm verfügte. Das Fahrzeug durfte nicht weiterfahren.
Auch wenn die meisten Fahrzeugen nicht zu beanstanden waren, weil alle Veränderungen, nach einer technischen Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer, in den entsprechenden Fahrzeugpapieren eingetragen waren, werden Kontrollen dieser Art fortgeführt.
An Ostermontag (22.04.2019) fielen bei gezielten Geschwindigkeitsmessungen acht Fahrer von Zweirädern auf, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erheblich – einer davon um 40 km/h – überschritten hatten.
Die Verkehrspolizei macht darauf aufmerksam, dass technische Veränderungen an Fahrzeugen, besonders in den Bereichen des Fahrwerks, der Reifen, des Motors und der Abgasanlage schnell zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können, da diese Fahrzeugkomponenten maßgeblich für die technische Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges sind. Neben dem Ärger, dass der Wagen oder das Motorrad nicht mehr weitergefahren werden darf, kann dies im Falle eines Verkehrsunfalles möglicherweise zum Verlust der Versicherungsschutzes führen.

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red.zbs