Schweren sexueller Missbrauch von Kindern im Rahmen der „BAO Berg“

Gegen den Tatverdächigte wurde Haftbefehl erlassen Schweren sexueller Missbrauch von Kindern im Rahmen der „BAO Berg“

Das Amtsgericht Saarbrücken hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Verfahren 83 Js /20 Haftbefehl gegen einen 22jährigen Deutschen wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a StGB in sechs Fällen erlassen.
Der Beschuldigte soll im Zeitraum 2018 und 2019 im Saarland entsprechende Taten zum Nachteil eines heute 11jährigen Kindes begangen haben. Mindestens zwei der Taten soll der Beschuldigte videografiert haben. Die Videos soll er dann an einen gesondert verfolgten Dritten gesendet haben.
Der Beschuldigte wurde am heutigen Morgen identifiziert und unmittelbar im Saarland festgenommen. Das Amtsgericht hat die Haftgründe der Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und subsidiär der Wiederholungsgefahr erkannt und deshalb Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seit heute in Untersuchungshaft.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mi gesonderten Ermittlungen der „BAO Berg“ sowie der bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Nordrhein-Westfalen eingerichteten Task Force zur Bekämpfung des netzkonnexen Kindesmissbrauchs (Ta-BeneKi). Den Ermittlern dort waren die Videos im Zuge von Ermittlungen gegen deren Empfänger aufgefallen. Unter Nutzung des Videomaterials konnten Hinweise erlangt werden, die nach weiteren Ermittlungen des Landespolizeipräsidiums (LPP) Saarbrü-cken heute zur Festnahme des Beschuldigten führten. Der Beschuldigte ist geständig. Die Ermittlungen dauern an.

Hinweis: Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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red,zbs / mp