Nach Brandstiftung in Wiebelskirchen

Toni S. zieht Revisionsantrag zurück. Nach Brandstiftung in Wiebelskirchen

Neunkirchen. Wegen besonders schwerer Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung wurde am 12. März letzten Jahres Toni S. für schuldig gesprochen und zu 8 Jahren Haftstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte S. und sein Verteidiger Elf Tage später Revision eingelegt, da der Verteidiger für ein milderes Urteil und eine Unterbringung in die forensische Einrichtung plädierte. Auf ZBS-Anfrage teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken uns heute mit, dass S. und sein Verteidiger inzwischen die Revision gegen dieses Urteil zurück zog und somit seit dem 26.08.2019 rechtskräftig ist.

Rückblick: Toni S. zündete am 17. April 2018 einen Kinderwagen im Hausgang in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Wiebelskircher Kuchenbergstraße an. Der Brand breitete sich auf das komplette Wohnhaus aus, wobei 14 Menschen um ihr Leben harren und in letzter Minute von der Feuerwehr gerettet wurden. Ein 38-Jähriger kam dabei damals in seiner Wohnung ums Leben. S. und sein Komplize M. wurden von Zeugen während den Löscharbeiten am Brandort gesehen. Am 25.Juli 2018 klickten dann die Handschellen und Toni S. wurde dem Haftrichter vorgeführt, wo er die Tat letzten Endes stand.

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