Mehrere Einbrüche – ein Einbruchsversuch und ein Verkehrsunfall

18jähriger gebürtiger Saarbrücker ohne festen Wohnsitz, wieder auf freiem Fuss. Polizei SAL

Von PI Saarbrücken-Burbach

Mehrere Einbrüche, bzw. ein Einbruchsversuch, mit Täterfestnahme und Verkehrsunfall mit Funkstreifenwagen

In der Nacht von Freitag auf Samstag, 25.04.2015 wurden bei der Polizeiinspektion in Saarbrücken-Burbach mehrere Einbrüche gemeldet.

In der Margarethenstraße und in der Jakobstraße wurde in die Netto-Märkte eingebrochen, in der Mettlacher Straße wurde ein Einbruchsversuch in den Rewe Markt verübt und auf den Saarterrassen wurde in einen Imbiss eingebrochen. Diebesbeute waren Zigaretten und Bargeld. Täter waren 3 Personen, die bei dem Einbruch auf den Saarterrassen von der Polizei überrascht wurden und zu Fuß flüchteten. Auf der Flucht kam es zu einem Unfall mit einem Polizeifahrzeug. Die Polizeibeamtin, die das Fahrzeug steuerte, musste einem der flüchtenden Täter ausweichen, verlor dabei die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit einem Laternenmast. Hierbei wurden sie und ihr Beifahrer leicht verletzt. An dem Fahrzeug entstand hoher Sachschaden.

In der Folge konnte in der Nähe des Tatortes ein 18jähriger gebürtiger Saarbrücker angetroffen werden, der zurzeit keinen festen Wohnsitz hat. Aufgrund gesicherter Spuren können ihm voraussichtlich bereits 3 der Taten zugeordnet werden. Da er in einem erheblichen Umfang wegen Eigentums- und Gewaltdelikten in Erscheinung getreten ist, wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Saarbrücken zur Erwirkung eines Haftbefehles vorgetragen.

Nach Absprache zwischen Staatsanwältin und Richterin wurde kein Haftbefehl beantragt, bzw. erlassen. Der Mann wurde nach seiner Vernehmung wieder entlassen.

Anmerkung ZBS. Unfassbar! In der Folge konnte in der Nähe des Tatortes ein 18jähriger gebürtiger Saarbrücker angetroffen werden, der zurzeit keinen festen Wohnsitz hat. Da er in einem erheblichen Umfang wegen Eigentums- und Gewaltdelikten in Erscheinung getreten ist, wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Saarbrücken zur Erwirkung eines Haftbefehles vorgetragen. Nach Absprache zwischen Staatsanwältin und Richterin wurde kein Haftbefehl beantragt, bzw. erlassen. Der Mann wurde nach seiner Vernehmung wieder entlassen.

red.pi.sb.bu.