Kurz und Knapp: Dummheit schützt vor Strafe nicht

Ohne Führerschein zur Polizei Dummheit schützt vor Strafe nicht -Ohne Führerschein zur Polizei

Von PI Saarlouis

Schmelz Ein 46-jähriger aus Schmelz leistete einer Vorladung zum Polizeiposten in Schmelz Folge und fuhr mit einem fahrerlaubnispflichtigen Motorroller dorthin.

Der zuständige Polizeibeamte wollte ihn zu dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Quad im März diesen Jahres vernehmen. Dumm für den Rollerfahrer war nur, dass der Beamte ihn bei seiner Ankunft gesehen hatte. Nun kommt eine weitere Strafanzeige auf ihn zu. Den Roller schob er anschließend nach Hause.

Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung der Polizei Schmelz.