Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023

Der Einsatz des Tatmittels Messer wurde insgesamt bei 161 Delikten registriert, im Jahr zuvor waren dies noch 227 Delikte, wobei der überwiegende Teil bei der Bedrohung (67 Fälle) und bei der gefährlichen Körperverletzung (59 Fälle) verzeichnet werden konnte.

Steigende Fallzahlen auf 22.184 Delikte (+10,5 %; 2022: 20.080 Delikte) zeigten sich auch bei den Diebstählen. Die Öffnungen von Geschäften und sonstigen Einkaufsmöglichkeiten lassen die Fallzahlen im Deliktsbereich des Diebstahls insgesamt in/aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen, Selbstbedienungsläden, Schaufenstern und Schaukästen merklich auf 6.449 Delikte ansteigen (+1.328 Delikte/+25,9 %). Insbesondere der Ladendiebstahl verzeichnet hier mit 5.285 Delikten, analog der bundesweiten Entwicklung, einen großen Fallzahlenzuwachs (+1.358 Delikte/+34,6 %).

Bei den Wohnungseinbrüchen kann hingegen eine rückläufige Fallzahlenentwicklung von -4,2 % auf 964 Delikte registriert werden (2022: 1.006 Delikte). Der Versuchsanteil sinkt geringfügig gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 46,5 % (516 vollendete und 448 versuchte Delikte).

Für den Deliktsbereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte zeigt sich im Berichtsjahr erneut ein leichter Fallzahlenanstieg um +4,5 % (+491 Delikte) auf 11.321 Delikte, hier vornehmlich im Deliktsbereich des Waren- und Warenkreditbetruges (+291 Delikte/+9,4 %), des Tankbetruges (+527 Delikte/+44,3 %) und im Deliktsbereich der Unterschlagung gem. §§ 246, 247, 248a StGB (+205 Delikte/+14,9 %). Naheliegend ist, dass der Fallzahlenanstieg beim Tankbetrug in den steigenden Rohstoffpreisen und dem Anstieg der Inflation begründet liegen könnten.

Im Phänomenbereich der Straftaten zum Nachteil älterer Menschen (SÄM) zählte das Landespolizeipräsidium insgesamt 2.952 Fälle (2022: 3.835 Fälle). Davon entfielen auf die Phänomenbereiche Enkeltrick/Schockanruf 1.333 Fälle (2022: 3597 Fälle) und Gewinnbenachrichtigung 150 Fälle (2022: 209 Fälle). Das seit dem 1. Januar 2020 in der PKS erfasste Phänomen des falschen Amtsträgers weist im Berichtsjahr 1.469 Fälle (2022: 29 Fälle) auf.

2023 wurden lediglich 104 Taten vollendet und 96,5 % (2022: 94,8 %) der Taten verblieben im Versuchsstadium. Wenngleich immer mehr Fälle im Versuchsstadium verbleiben – was evtl. als Indiz unserer Präventionskampagne gewertet werden kann – kam es im Berichtsjahr bei nur 104 vollenden Fällen jedoch zu hohen Schadenssummen, die das Ausmaß des Phänomens verdeutlichen. Der nach derzeitigem Ermittlungsstand entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf 1.699.917 €. Dies ist eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um rund 95.000 €. Allerdings ist hierbei folgende statistische Betrachtung wichtig: Nicht sämtliche Ermittlungsverfahren zum Nachteil älterer Menschen konnten im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Die entsprechenden Schadenssummen finden demzufolge in dem PKS-Bericht für das Jahr 2023 keinen Niederschlag. Im Ergebnis ist der tatsächliche Schaden höher als es der statistische Wert für das Jahr 2023 ausweist. Diese statistische Verzerrung wird durch die Erfassung der Schadenssumme im Jahre 2024 im gewissen Grade wieder nivelliert werden.

Dieser Phänomenbereich ist stark durch ein großes Dunkelfeld gekennzeichnet, das insbesondere aus dem Schamgefühl der Opfer resultiert, die die hohen finanziellen Schäden oft vor ihren Angehörigen verheimlichen wollen.

Im Deliktsbereich des Widerstandes gegen und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte und gleichstehende Personen ließ sich ein Fallzahlenanstieg auf 495 Delikte verzeichnen (+24 Delikte/+5,1 %). Im Berichtsjahr wurden 1.685 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte Opfer einer solchen Widerstandshandlung bzw. eines tätlichen Angriffs. Ein erneuter Fallzahlenanstieg ist daher bedenklich, da die Opfer, in Erfüllung ihrer Pflicht, nicht nur körperliche, sondern auch zum Teil seelische Verletzungen davongetragen haben.

Ein deutlicher Fallzahlrückgang auf 285 Delikte (-124 Delikte/-30,3 %) kann im Phänomenbereich der Wirtschaftskriminalität verzeichnet werden (2022: 409 Delikte). Die größten Fallzahlenrückgänge zeigten sich hier im Deliktsbereich Wirtschaftskriminalität bei Betrug auf 128 Delikte (-38 Delikte/-22,9 %) und der Insolvenzstraftaten gemäß StGB und Nebenstrafrecht auf 62 Delikte

(-46 Delikte/-42,6 %). Anzumerken ist, dass der begrenzte statistische Erfassungszeitraum von einem Jahr zu statistischen Verzerrungen führen kann. Dies insbesondere in vorliegendem Phänomenbereich aufgrund seiner Komplexität und häufig festzustellenden internationalen Verflechtungen. Dies hat regelmäßig zeitintensive Ermittlungen zur Folge, deren Abschluss sich nicht in dem Bezugsraum niederschlagen. Ebenso kann der Abschluss eines mehrjährigen umfänglichen Verfahrens zu einem spürbaren Fallzahlenanstieg führen. So kam es im Berichtsjahr 2023 zu keinem Abschluss eines solchen Großverfahrens, was den Fallzahlenrückgang erklärt.

Bei der Verwendung des Tatmittels Internet kann eine leicht steigende Fallzahlenentwicklung auf 4.233 Delikte (+149 Delikte/+3,6 %) konstatiert werden. Ursächlich für diesen Anstieg zeigt sich zum einen ein Fallzahlenanstieg im Deliktsbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+303 Delikte/+43,0 %), hier bei der Verbreitung pornographischer Inhalte (Erzeugnisse) gem. §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184e StGB (+322 Delikte/+49,7 %) und zum anderen im Deliktsbereich der Sonstigen Straftatbestände nach dem StGB (+141 Delikte/+25,3 %); hier insbesondere beim Glücksspiel (von 0 auf 63 Delikte) und bei der Beleidigung gem. §§ 185-187, 189 StGB (+72 Delikte/+24,6 %).