Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023

Innenminister Reinhold Jost präsentiert die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023  Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023

Fallzahlen der Kriminalitätsstatistik steigen und nähern sich Vor-Pandemie-Niveau an
Innenminister Reinhold Jost stellte am 9. April 2024 gemeinsam mit dem ständigen Vertreter der Direktion LPP 2 Kriminalitätsbekämpfung/LKA, Herrn Kriminaldirektor Michael Klein, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr 2023 vor.

Nach Ende der pandemiebedingten Einschränkungen spiegelt der erneute Fallzahlenanstieg, auf nunmehr 72.155 registrierte Straftaten, die Rückkehr ins alltägliche gesellschaftliche Leben und den hieraus resultierenden Tatgelegenheitsstrukturen (2022: 68.139 Straftaten). Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem leichten Anstieg von 5,9 % (4.016 Fälle). Rechnet man aus der Gesamtzahl der Straftaten die ausländerrechtlichen Verstöße heraus, also die Straftaten, die nur von Ausländern begangen werden können, z. B. Straftaten gegen das Asylverfahrensgesetz und Aufenthaltsgesetz, so beträgt der Anteil der erfassten Straftaten „lediglich“ noch 4,5 % (68.119 Delikte). Die Kriminalitätsentwicklung bewegt sich dennoch unter dem Niveau, welches vor der Corona-Pandemie festzustellen war (2019: 74.720 Fälle). Erfreulicherweise verbesserte sich die Aufklärungsquote (AQ) erneut um 0,6 Prozentpunkte auf 60,4 % auf ein Zehnjahreshoch (2022: 59,8 %).

Minister Reinhold Jost: „Das sind die generellen Entwicklungen der Straftaten im Saarland. Mir liegt es besonders am Herzen, dass im Saarland die Enkeltrick-Fälle und andere Betrügereien, die vorwiegend die im Lebensalter etwas fortgeschrittenen Mitbürger betreffen, bekämpft und verhindert werden. Deshalb habe ich die Aufklärungskampagne Enkeltrick und Co. initiiert. Ich führe sie gemeinsam mit der Polizei, dem Weißen Ring, den Seniorensicherheitsberatern, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag, der Verbraucherschutzzentrale, den Banken und den Sparkassen sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit durch. Damit will ich das Wissen, die Sensibilisierung und die Wachsamkeit in der Bevölkerung erhöhen. Ich will die Anzahl der Tatvollendungen im Bereich der Straftaten zum Nachteil älterer Menschen reduzieren. Wir sind da auf einem guten Weg.“

Bei den Straftaten gegen das Leben wurde ein Fallzahlenanstieg auf 41 Delikte (+10 Delikt/+32,3 %) verzeichnet, 29 davon blieben im Versuchsstadium (Versuchsanteil: 70,7 %).

Der Fallzahlenanstieg lässt sich unter anderem auf die geänderte Bewertung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zurückführen, die schwerwiegende Straftaten in Zusammenhang mit Branddelikten (§§ 306a, b StGB) letztendlich als versuchte Tötungsdelikte eingestuft hat. Im Berichtsjahr wurden infolgedessen 9 Branddelikte als (versuchter) Mord eingestuft.

Hervorzuheben ist hierbei, dass es sich in 9 Fällen um Mord- bzw. Totschlagsdelikte handelt, die sich im Phänomenbereich der Häuslichen Gewalt ereigneten (2 Vollendungen, 7 Versuche).

Die im Deliktsbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Vergangenheit zu konstatierenden Steigerungen verfestigen sich auch weiterhin. Im Berichtsjahr wurde eine erneute Steigerung von +20,1 % (+281 Delikte) auf 1.676 Delikte verzeichnet.

Fallzahlenanstiege konnten insbesondere im Deliktsbereich der Verbreitung pornografischer Inhalte (Erzeugnisse) gem. §§ 184, 184a, 184b, 184c, 184e StGB (+315 Delikte/+44,8 %) registriert werden. Dies vornehmlich bei der Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte gem. § 184b StGB (+268 Delikte/+52,3 %).

Die in den vergangenen Jahren zu registrierenden erheblichen Steigerungen im Bereich der Kinderpornografie setzen sich somit fort. Ein wesentlicher Grund hierfür ist weiterhin der Zuwachs strafrechtlich relevanter Sachverhalte, die an die halbstaatliche Organisation National Center For Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA gemeldet werden. Alle beim NCMEC eingehenden Hinweise werden dort gesichtet und münden in standardisierte Berichte, die an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Behörden in den USA und im Ausland weitergeleitet werden. Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere bei der Verbreitung kinderpornografischer Schriften, werden die entsprechenden Fälle, die der örtlichen Zuständigkeit des Landespolizeipräsidiums (LPP) Saarland unterliegen, durch das Bundeskriminalamt (BKA) dem LPP übermittelt.

Derzeit befindet sich noch eine Vielzahl von Fällen in Bearbeitung, die noch nicht in die PKS 2023 eingeflossen sind. Mit weiteren Fallzahlenanstiegen in diesem Deliktsbereich ist deshalb auch in den Folgejahren zu rechnen.

Kriminaldirektor Michael Klein: „Die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt gegen Kinder hat höchste Priorität. Wir müssen alle Mittel des Rechtsstaates nutzen, um die Verwundbarsten in unserer Gesellschaft besser zu schützen. Hier arbeiten wir fortlaufend, auch bundesübergreifend, an der Entwicklung effektiver Bekämpfungs- und Präventionsstrategien. Täter müssen gefasst und potentielle Opfer geschützt werden.“

Bei den Rohheitsdelikten und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit beobachtete das Landespolizeipräsidium einen Anstieg um 5,0 % (+634 Delikte) auf 13.340 Delikte, hier vornehmlich im Deliktsbereich der Körperverletzung von 7.860 auf 8.395 Delikte (+535 Delikte/+6,8 %). Beeinflusst durch den Besuch von Gaststätten und Diskotheken und der wiedererlangten Möglichkeit, Freizeitaktivitäten in der Öffentlichkeit nachzugehen, bieten sich vermehrt Tatgelegenheiten.