Illegales Rennen auf unfallträchtiger L105 zwischen Fechingen und Bliesransbach

Motorrad wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Illegales Rennen auf unfallträchtiger L105 zwischen Fechingen und Bliesransbach

Am Freitag, dem 18.05.2018, führten Beamte des Verkehrsdienst Mitte der saarländischen Polizei am frühen Abend eine mobile Geschwindigkeitskontrolle auf der unfallträchtigen L105 zwischen Fechingen und Bliesransbach durch. Auf dieser Straße ist durchgehend eine maximale Geschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Die Beamten waren in einem zivilen Fahrzeug unterwegs und somit nicht sofort für Verkehrssünder erkennbar.
Die Polizisten staunten nicht schlecht, als sie noch in der Ortslage von Fechingen von einer Super-Moto-Maschine überholt wurden, die nur auf dem Hinterrad fuhr.
Dieses Motorrad wurde noch von zwei weiteren, ähnlich aussehenden Maschinen begleitet.
Die Beamten versuchten sofort, zu den Motorrädern, die nach der Ortslage von Fechingen auf der L105 sehr stark beschleunigten, aufzuschließen.
Dies gelang zunächst jedoch nur zu den beiden langsameren Maschinen. Das erste Motorrad beschleunigte derart stark, dass auf der sehr kurvenreichen und als Unfallschwerpunkt bekannten Strecke eine weitere Verfolgung nicht mehr gefahrlos möglich war.
Da das Fahrzeug der Polizei über eine Videoeinrichtung verfügte und auch das Kennzeichen der ersten Maschine bereits dokumentiert worden war, beschlossen die Beamten, zunächst die beiden anderen Motorradfahrer anzuhalten und einer Kontrolle zu unterziehen.
Während dieser Kontrolle kam das erste Fahrzeug wieder zurück und konnte ebenfalls gestoppt werden.
Wie sich herausstellte, hatte der junge Fahrer seine Fahrt selbst mit einer sog. GoPro Kamera aufgenommen. Diese wurde durch die Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einbehalten.
Den 20 jährigen Fahrer erwartet nun wegen seiner extrem gefährlichen und rücksichtslosen Fahrweise eine Strafanzeige gem. § 315d StGB. Das Motorrad wurde ebenfalls auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Über die Einziehung seines noch in der Probezeit befindlichen Führerscheins, den der Fahrer vor Ort nicht vorweisen konnte, soll nächste Woche ein Richter entscheiden.
Auch die beiden Begleiter kommen nicht ungeschoren davon. Sie erwartet aufgrund ihrer Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils ein Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Alle an diesem Tag auf der L 105 angehaltenen Fahrer von Zweirädern stammten nicht aus der direkten Umgebung. Sie waren eigens zu der kurvenreichen und in der Szene bekannten Strecke angereist, um dort ihren Fahrspaß zu haben. Dies führt, besonders in Verbindung mit extrem lauten Motorgeräuschen, immer wieder auch zu Beschwerden aus der Bevölkerung.
Die Polizei des Saarlandes weist darauf hin, dass am nächsten Pfingstwochenende weitere Kontrollen von motorisierten Zweirädern, besonders auf gefährlichen und unfallträchtigen Strecken, stattfinden werden.

text.landespolizei saarbrücken
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red.zbs