Freiwilliges Testangebot für Beschäftigte an Schulen und Schüler*innen

Bereits 40.500 Tests durchgeführt.  Freiwilliges Testangebot für Beschäftigte an Schulen und Schüler*innen

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) hat in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Apothekerkammer des Saarlandes an den saarländischen Schulen ein freiwilliges Testangebot für Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen und die Schüler*innen ausgerollt. Damit gehört das Saarland bundesweit zu den Vorreitern beim Einsatz von Antigen-Schnelltests an den Schulen. An den Schulen wurden bereits 40.500 Tests durchgeführt.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Mit dem freiwilligen Testangebot an unseren Schulen gehören wir bundesweit zu den Vorreitern, es wird gut angenommen. Mit unseren Schulen haben wir über 300 Testzentren im Land. Bisher wurden hier schon 40.500 Tests gemacht. Auch damit sorgen wir für zusätzliche Sicherheit. Gleichzeitig müssen wir uns als Gesellschaft auch darüber im Klaren sein, dass die Corona-Zahlen steigen werden, wenn wir insgesamt mehr testen. Die Inzidenz allein kann dann nicht unser Maßstab für Öffnungen sein. Allen, die das Testangebot an unseren Schulen unterstützen, bin ich sehr dankbar, insbesondere unseren Schulleitungen und unseren Kooperationspartnern auf der medizinischen Seite, den Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie den Apothekerinnen und Apothekern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch allen freiwilligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die in vielen Schulen die Organisation der Testungen unterstützen.“

Stand heute haben 291 Schulen im Land folgende Testzahlen gemeldet:
· Testungen gesamt: rund 40.500
· Testungen Lehrkräfte gesamt: rund 7.950
· Testungen Beschäftigte gesamt: rund 3.750
· Testungen Schüler*innen gesamt: rund 28.800

Die Beschäftigten an den Schulen und die Schüler*innen können sich bis zu zweimal wöchentlich per Antigen-Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Die Schnelltests werden von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Apotheker*innen oder medizinischem Fachpersonal unter ärztlicher Aufsicht an den Schulen durchgeführt. Die Testkits, die genutzt werden, sind grundsätzlich für Abstriche als Nasenprobe geeignet. Für die ersten beiden Wochen standen rund 110.000 Testkits aus dem Bestand des Gesundheitsministeriums zur Verfügung. Eine zweite Charge von rund 465.000 Testkits des Gesundheitsministeriums wurde bereits ausgeliefert, weil einige Schulen schon in der zweiten Woche dringenden Bedarf angemeldet hatten. Die ersten Testungen wurden am 26. Februar an einer Grundschule durchgeführt.
Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, informiert die Schule entsprechend der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes das zuständige Gesundheitsamt über das Testergebnis und gibt die Kontaktdaten der positiv getesteten Person bzw. der Erziehungsberechtigten weiter. Im Falle der positiven Testung soll die betroffene Person die Schule umgehend verlassen; bei einer Schüler*in sind die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihr Kind aus der Schule abzuholen. Das Gesundheitsamt veranlasst dann alle weiteren Schritte, insbesondere eine Testung mittels PCR-Test. Mit dem PCR-Test wird das Ergebnis des Antigen-Schnelltests überprüft. Abhängig vom Ergebnis des PCR-Tests wird das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen veranlassen

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red.zbs / mp