Dominik F wegen Totschalg an Jasmin B. verurteilt

Richter sahen bei der Tat keine Mordmerkmale als erfüllt an Dominik F wegen Totschalg an Jasmin B.verurteilt

Heute Morgen wurde das Urteil gegen Dominik F. gesprochen. Die Richter sahen nach der Beweisaufnahme als bewiesen an, dass der 24-jährige Dominik F. im April seine Ex-Freundin Jasmin B. in der Wohnung in Neunkirchen vorsätzlich erwürgt hat. Das Gericht sah bei der Tat aber keine Mordmerkmale als erfüllt an. Das Gericht verurteilte ihn wegen Totschlag zu einer Freiheitsstrafe zu 13 Jahren. Sein Anwalt hatte bei seinem Antrag eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung können noch in Revision gehen.

Anmerkung: Der Verurteilte könnte somit nach 8–9 Jahre bei guter Führung aus der Haft entlassen werden.

text.zbs nach Informationen auf SOL
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