Bluttat in Fechingen

Viktor H. (59) steht wegen Morde und versuchtem Mord vor Gericht Bluttat in Fechingen

Die Hauptverhandlung, in der Viktor H.(59) wegen Mordes und versuchtem Mordes angeklagt ist, wurde gestern 30.10.18, vor dem Landgericht Schwurgericht fortgesetzt. An diesem Verhandlungstag wurden über 10 Zeugen und Gutachter vernommen. Der Angeklagte ist geständig. Laut Angaben von Viktor H., habe er sich ein Leben von der Ex-Frau sowie den Kindern drangsaliert gefühlt. Er habe es ungerechnet empfunden, dass sie „normal“ leben können, und er an einer lebensbedrohlichen Nierenerkrankung leiden müsse. Die Verhandlung wird fortgeführt.

Anmerkung der Redaktion: Im Wohnanwesen der geschiedenen Ehefrau des 59-Jährigen fand eine Familienfeier statt. Der 59-jährige Angeklagte (Deutscher mit osteuropäischen Wurzeln), mit Wohnsitz in der Saarbrücker Innenstadt, war überraschend bei der Familienfeier in Saarbrücken-Fechingen erschienen. Er soll mit einer Pistole in Tötungsabsicht um sich geschossen haben. Die Waffe befand sich illegal im Besitz des Mannes. Dabei erlitten sein 35-jähriger Sohn und sein 37-jähriger Schwiegersohn tödliche Verletzungen. Die 60-jährige Ex-Ehefrau sowie die in Rheinland-Pfalz wohnhafte, 30-jährige Tochter des 59-Jährigen, erlitten ebenfalls Schussverletzungen.

Hinweis: Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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