Beamter bei Widerstand leicht verletzt

Polizisten durch 34- Jährigen nach Verkehrsordnungswidrigkeit auf das Übelste beleidigt Beamter bei Widerstand leicht verletzt

Saarbrücken. Ein 34 Jahre alter Saarbrücker überquerte in Begleitung einer Frau am Samstagabend, 11.07.2020, gegen 21:40 Uhr, die Mainzer Straße in Richtung Arndtstraße trotz Fußgängerrotlicht der dortigen Ampel. Fahrzeugführer, die dadurch an der Weiterfahrt gehindert wurden, bzw. den Fußgängern ausweichenmussten und sich darüber beschwerten, beleidigte der Dunkelhäutige durch das Zeigen des Mittelfingers der rechten Hand. Ein zufällig vorbeikommendes Zivilkommando der Polizei, das den Vorfall bemerkt hatte und deshalb die Personalien des Mannes feststellen wollte, beleidigte dieser auf’s Übelste. Er widersetzte sich daraufhin der Feststellung seiner Person, leistete Widerstand und verletzte einen der einschreitenden Beamten. Die beiden zivilen Ermittler des Kriminaldauerdienstes, die zu einem Tatort unterwegs waren, nahmen das Geschehen aus ihrem Fahrzeug wahr, gaben sich als Polizeibeamte zu erkennen und sprachen das Pärchen auf das Fehlverhalten an. Der Saarbrücker beleidigte die einschreitenden Beamten zunächst als „Hurensöhne und Arschficker“. Bei der nachfolgenden Überprüfung wurde er immer aggressiver und
griff sie auch körperlich an, wobei einer der Polizisten am Schienbein leicht verletzt wurde. Die Maßnahmen vor Ort verfolgten teilweise bis zu 50 Personen, die sich, durch das verbale Aufstacheln des Festgenommenen (Bezeichnen der Polizisten als Rassisten, Nazis, die gegen ihn vorgingen, weil er von schwarzer Hautfarbe sei) aggressiv auf die einschreitenden Beamten zu bewegten. Erst durch das Erscheinen weiterer Einsatzkommandos beruhigte sich die Lage und es kam zu keinen Übergriffen durch die Schaulustigen, von denen einige den Vorfall mit ihren Handys filmten.
Dem Beschuldigten wurde aufgrund des Verdachts der alkoholischen Beeinflussung eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung.

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red.zbs / mp