Axtmörder von Bischmisheim

Mord oder Totschlag -Am Donnerstag fällt das Gericht sein Urteil  Axtmörder von Bischmisheim

In dem Prozess um den Axtmörder von Bischmisheim, der wegen Mordes vor dem Landgericht angeklagt ist, soll das Urteil noch am Donnerstag gefällt werden. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken fordert in ihrem Plädolie eine lebenslange Haftstrafe. Der Verteidiger hingegen plädierte lediglich auf 5 Jahre wegen Totschlag. Die Staatsanwaltschaft geht weiter wie in ihrer Anklage davon aus, dass der beschuldige heimtückisch seine Ehefrau erschlagen hat. Der Verteidiger sieht dieses Merkmal nicht als gegeben. Der Angeklagte soll vermindernd schuldfähig gewesen sein.

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