Axtmörder von Bischmisheim wegen Mordes vor dem Landgericht

Christian R. (40) räumt die Tat ein Axtmörder von Bischmisheim wegen Mordes vor dem landgeric

Heute Morgen, 07.11.2018, hat vor dem Landgericht Saarbrücken (Schwurgericht) der Mordprozess gegen den 40-jährigen deutschen Christian R. aus Bischmisheim begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ehefrau mit einer Axt erschlagen zu haben. Während der Tatausführung sollen sich in dem Haus auch die fünf gemeinsamen Kinder aufgehalten haben. Diese sollen nebenan geschlafen, jedoch von der Tat nichts mitbekommen haben. Als Motive soll es Streit und Eifersucht zwischen den Eheleuten gegeben haben. Der Angeklagte sitzt seit der Tat in der geschlossenen psychiatrischen Klinik.
Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last. Der Angeklagte führte mit einem gezielten Schlag mit einer Axt in Hals und Kopfbereich seiner Ehefrau. Zur Tatausführung lag die Geschädigte schlafend im Schlafzimmer im Bett und war daher nicht imstande, sich zu verteidigen. Durch die Schläge erlitt die Geschädigte massive Verletzungen im Kopfbereich, an denen sie in der Folge verstarb. Laut Anklage wurde die Frau enthauptet. Der Tod wurde durch die nahezu vollständige Enthauptung durch eine einzelne Hiebverletzung mit vollständiger Durchsetzung zwischen dem 1. und 2. Halswirbel und dabei vollständigen Amputation des Halsmarkes verursacht. Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte zur Tat und räumte diese ein. In der Tatnacht hätte er sich neben seine Frau gelegt und hätte diese in einem Traum als Dämon gesehen. Darauf hin habe er die Axt genommen und auf seine Frau eingeschlagen. Die Tat selbst habe er nicht richtig realisiert. Während der Tat haben die fünf Kinder nebenan geschlafen.
R. bezeichnete sich als psychisch krank, er habe Depressionen und Halluzinationen, er hätte auch Medikamente eingenommen.
Nun bleibt zu prüfen ob der Angeklagte schuldfähig ist. Christian R. droht entweder eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes oder eine Unterbringung in der Forensik. Der Prozess wird am 26.11 fortgesetzt. Ein Urteil könnte am 28.11 fallen.

text.zbs
foto.zbs -blp
red.zbs