In eigener Sache: Blogger und Journalismus Oder: Bin ich eigentlich Journalist?

Die Frage, ob Blogger Journalisten sind, beschäftigt die Medienwelt nicht erst seit heute. In eigener Sache

Von ZBS Redaktion

Dabei ist die Antwort eigentlich ganz einfach: Leisten Blogger journalistische Arbeit? Natürlich. Werden sie wie Journalisten behandelt? In der Regel nicht.

Die Stadtverwaltung Neunkirchen als Behördenmonopol sieht das nämlich so. Nach Ansicht (Aussage von Herrn Müller Pressesprecher der Stadt Neunkirchen) gehört ZeitBote regional nicht dazu. Wir fragen uns natürlich warum?

Liegt es daran, das wir kritisch hinterfragen, so wie unsere Anfrage zu „Was uns auffiel! Pro Tag ein Container Müll im städtischen Bäderbetrieb in Neunkirchen!“ und ähnlicher Artikel?

Es ist ganz offensichtlich, das man hier versucht einem Medium welches journalistische  Reportertätigkeiten ausübt, den Mund zu verbieten, den Unterschiede gegenüber anderen Blogger (Name sind uns wie auf Facebook bekannt) werden z.b. von der Feuerwehr Neunkirchen dem dortigen Pressesprecher augenscheinlich bevorzugt. Denn auf diesen beiden Seiten, findet man sogar die 1zu1 Presseberichte.

Diese Probleme haben wir eigentlich nur mit der Stadtverwaltung Neunkirchen. Wir haben uns daher entschieden, über die Stadtverwaltung nur noch das zu schreiben, was andere nicht schreiben oder schreiben wollen. Veranstaltungstermine oder Berichte über Veranstaltungen wird es auf unserem Medium von der Stadtverwaltung nicht mehr geben.

Blogger vs. Journalisten: “Get over it”

Tobias Schwarz bringt es eigentlich ziemlich genau auf den Punkt: “Get over it!” die Frage, ob Blogger oder Journalist, ist längst nicht mehr zeitgemäß. Sind journalistisch arbeitende Blogger nun auch Journalisten? Natürlich! Dafür muss man heute nicht mehr in der “Süddeutschen” oder auf spiegel.de schreiben. Wer sich eine journalistische Plattform schafft und auf dieser Arbeit nach journalistischen Grundsätzen betreibt, der ist genauso Journalist, wie der Lokalzeitungsredakteur oder der ARD-Korrespondent auch.

Diese Debatte im Jahr 2014 sagt viel über die Entwicklung der Medienlandschaft in Deutschland aus. Das ist der eigentliche Punkt.

Presserecht für Journalisten und Blogger (Von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)

Was Presserecht ist, wird in der Wikipedia gut definiert.

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechts, der sich, ausgehend von der Pressefreiheit im Art.5 Abs.1 S.2 Grundgesetz, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.

Doch schon beim ersten Begriff kommt die erste Frage auf: Was gehört alles zur “Presse”? Nur das was in Zeitungen und Zeitschriften erscheint oder gehören z.B. auch Blogs zur Presse?

Was gehört eigentlich alles zur “Presse”?

“Presse” ist ein sehr weiter Begriff und umfasst die gezielte Verbreitung der Meinung in der Öffentlichkeit. Sowohl in klassischen Druckerzeugnissen wie auch in digitalen Publikationsformen. Damit können auch Blogs zur Presse gehören, wenn sie sich mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wenden

Eigenrecherche – Behörden sollten angerufen oder angeschrieben werden. Falls sie nicht reagieren, sollte auf eine nicht beantwortete Anfrage hingewiesen werden.

Das haben wir gemacht. Die Reaktion, siehe oben.

Anmerkung: Selbst ein Bürger der seine Steuern und Abgaben zahlt, hat ein Recht auf Auskunftspflicht. Es obliegt ihm, ob er seine Meinung über eine Sache nach Wort, schrift oder ton wiedergibt. Dies schreibt ihm das Grundgesetz Art 5: vor. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

red.zbs.

Hier noch unser erneuter Versuch zu hinterfragen.

Diverse Fragen

Sehr geehrter Herr Müller,

es erstaunt uns immer wieder wenn wir sehen müssen, das „….. ………l“ seit geraumer Zeit die Pressemeldungen der Feuerwehr Neunkirchen zugeschickt bekommt und wir nicht. Wir dachten eigentlich das dieses Thema mit ihnen und Herrn ………. geklärt wurde, so ………. ………. Wir fragen uns natürlich, warum funktioniert es bei „………… ………“ und bei uns nicht. ………… . . …….. ist kein anderes Medium wie wir. Warum werden hier also Ausnahmen gemacht.

Die Pressevertreter von ZeitBote Saarland sind in Besitz eines gültigen Presseausweis und von einem Presseverband. Sie sind daher auch als Pressevertreter legitimiert.

Ich möchte Sie jedoch noch einmal an das saarl. Presserecht erinnern. Das heist, selbst wenn „den Pressesprecher der FFW NK“ unsere Nase nicht passen sollte (warum auch immer) können wir auf Auskunft bestehen. Persönliche Meinungen von jenen, haben hier überhaupt kein Gewicht. ……….. …….. ist kein anderes Medium wie wir. Warum werden hier also Ausnahmen gemacht.

§ 5 Informationsrecht der Medien.

(1) Die Behörden sind verpflichtet, Vertreterinnen und Vertretern der Medien die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Auskünfte können verweigert werden, soweit hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.
(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an Medien überhaupt, an diejenigen einer bestimmten Richtung oder an bestimmte Medien verbieten, sind unzulässig.
(4) Bei der Erteilung von Auskünften an Medien, insbesondere der Übermittlung von amtlichen Bekanntmachungen, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.

Meine Presseanfragen und zahlreiche Erinnerungen zu
1.) Pro Tag ein Container Müll im städtischen Bäderbetrieb in Neunkirchen!?
2.) Baugenehmigung Seniorenresidenz Bahnhofstrasse
3.) Bekommen wir auch schon seit geraumer Zeit keine einzige Pressemitteilung mehr aus dem Rathaus.

Auf Antworten wäre ich erfreut.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Posse

Anmerkung von Andreas Klamm (Journalist, Rundfunk-Journalist, Chefredaktion · September 2008 bis heute · London, United Kingdom): schreibt dazu.

Was ich bisher in der Vergangenheit von Dir lesen konnte an Beiträgen, aktuelle Themen, Dokumentation und Berichte zur Zeitgeschichte, spricht nach meiner Einschätzung und nach meinem Empfinden dafür, dass Du Journalist bist !

Journalist ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung für die man eine Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung benötigt.
Man braucht keine Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung. Vielmehr leitet sich die Berufsbezeichnung vom Tätigkeits-Profil und den damit veröffentlichten Beiträgen ab.
Viele Blogger erfüllen die Doppel-Rolle als Blogger und als Journalist !

Ich kann diese Forderungen auch lange, ausführlich und logisch begründen. Aufgrund Deiner Veröffentlichungen in der Vergangenheit…
…betrachte ich Dich als Blogger, Journalist und auch als Herausgeber, da Du doch auch eine Internet-Zeitung gegründet hast.

Übrigens man muss nicht hauptberuflich als Journalist tätig sein man kann auch nebenberuflich als Journalist tätig sein. Es gibt inzwischen mehrere Verbände in DE, die auch nebenberufliche Journalisten als Mitglieder aufnehmen. Vermutlich kennst Du die Verbände ohnehin bereits.

Saarländisches Mediengsetz, Hier sind noch einige Hinweise im Saarländischen Mediengesetz zu finden, http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=32&Itemid=26

Viele liebe Grüße, Andreas

Dazu aber noch eine Lektüre in einem anderen Fall.

Hier ging es mit Bitte um Aufnahme in einen Presseverteiler (Stadt Neunkirchen …………..)

Da wir diesen Pressesprecher hier nicht namentlich benennen wollen, haben wir die Passagen entsprechend geändert.

Auf eine Presseanfrage bei …….. ……. Pressesprecher der ………… ……… bekamen wir u.a. folgende Antwort

Nach der Lektüre unseres Schreibens und des dort angehängten Artikels aus unserer Zeitung bleibe er (der Pressesprecher) etwas irritiert und verwirrt zurück. Er wisse noch nicht einmal ob wir wirklich ihn als Pressesprecher der ……… ………. anschreiben wollten oder eigentlich jemand anders. Denn er arbeite nicht für die KfW (V), die Kreditanstalt für Wiederaufbau, mit Sitz in Frankfurt am Main. Wenn wir als Journalist einen Ansprechpartner bei der KfW suchen, dann sollten wir vielleicht einmal hier nachsehen.

Der nächste Punkt ist der von uns angesprochene Presseausweis: Es freute ihn (den Pressesprecher) sehr das wir Mitglied in einem Journalistenverband sind, er selbst wäre beispielsweise ADAC-Mitglied und habe auch eine Clubkarte.

Mit dem Wegfall des bundeseinheitlichen Presseausweises und der damit verbundenen amtlichen Anerkennung als Pressevertreter im Jahr 2009 hat der Presseausweis für ihn jede Bedeutung und Relevanz verloren. Das wir einen Presseausweis haben wäre schön für uns, hat für ihn (als Pressesprecher) aber keine weitere Bedeutung. Zudem ist es mir auch reichlich egal ob ein 15-jähriger oder ein 50-jähriger einen Presseausweis hat. Das ändert an der nur noch sehr begrenzten Aussagekraft dieses Ausweises nicht sehr viel.

Anstatt sachlich zu bleiben und die Fragen nach bestem wissen zu beantworten wird, dieser (Pressesprecher) persönlich und greift an. Da fragt man sich natürlich ob diese Person als Pressesprecher überhaupt kompetent genug ist Fragen zu beantworten. Als Betrachter dieser Antworten kommt man sich doch schon etwas verarscht vor. Man kann zweierlei Meinungen sein, aber dann doch bitte sachlich bleiben. In unser Kritik (Was uns auffiel!), die wir von Zeit zu Zeit schreiben, bleiben wir auch sachlich und werden nicht persönlich. Die Antwort haben wir daher auch Ver.di und dem Verband vorgelegt. Diese haben zuerst einmal mit Kopfschütten reagiert.

red.zbs.m.p.