Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Reform der Grundsteuer

Meinungen aus Ministerium -Regierung und IHK. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Reform der Grundsteuer

Am Dienstag (10.04.2018) verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur Reform der Grundsteuer. Die bisherigen Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz zu vereinen.
Finanzminister Peter Strobel sagte dazu: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit Augenmaß geurteilt und dem Gesetzgeber eine zweistufige Frist zur Neuregelung und Neubewertung aller Grundstücke eingeräumt.“
Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung zur Bemessung der Grundsteuer schaffen. Das BVerfG hat den Ländern für die praktische Umsetzung eine Übergangszeit von insgesamt sechs Jahren, bis zum 31. Dezember 2024, eingeräumt. Die Bundesländer müssen den begonnen Reformprozess zügig fortsetzen und eine tragfähige Reform innerhalb der Frist erreichen.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, die ihnen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch zukünftig erhalten bleibt. Rund 140 Mio. Euro nehmen die saarländischen Kommunen mit der Grundsteuer ein.
„Die Landesregierung wird sich dabei auch weiterhin für eine aufkommensneutrale und für alle Beteiligten adäquate Lösung einsetzen. Dazu treten wir auch in den Dialog mit den saarländischen Kommunen ein“, so Minister Peter Strobel.

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer sein Urteil verkündet. Im Kern wurde in den 3 Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs und in den 2 Verfassungsbeschwerden der Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG geltend gemacht und damit über die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Einheitsbewertung geurteilt. Die Einheitswerte sind die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Sie werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes heute immer noch auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 (alte Bundesländer) und Wertverhältnisse zum 01.01.1935 (neue Bundesländer) festgestellt. Die Mehrheit der Bundesländer hatte sich in dem letzten Reformprozess bereits auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Ende 2016 den Bundesrat passierte aber wegen der Bundestagswahl im Jahr 2017 der Diskontinuität zum Opfer fiel.

Meinung SPD-Landtagsfraktion Dr. Magnus Jung. Eigenheimbesitzer und Mieter dürfen nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung der Grundsteuer erklärt der kommunalpolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Magnus Jung:„Das Gericht hat umsichtig geurteilt. Einerseits kommt es durch die Übergangsfristen nicht zu einem kurzfristigen dramatischen Einnahmeausfall der Kommunen, andererseits bekommt die Bundespolitik klare Ansagen gemacht. Dabei ist es immer unbefriedigend, wenn Entscheidungen durch Gerichte erzwungen werden, weil die Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Die neuen Regelungen müssen so gestaltet sein, dass das Steueraufkommen mindestens in der bisherigen Höhe gesichert ist und dass auf die Bürger keine ungerechten Belastungen zukommen. Im Jahr 2016 hatte das Steueraufkommen der saarländischen Kommunen aus der Grundsteuer A und B bei ca. 138 Millionen Euro gelegen. Sowohl der Mieter im Ballungsraum als auch der Eigenheimbesitzer im ländlichen Bereich sollten nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Die Reform ist auch die Gelegenheit, die Besteuerung von Baulücken durch eine Grundsteuer C einzuführen. Dies erleichtert die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und verhindert die Zersiedlung von Städten und Gemeinden. Die Landesregierung kann sich dabei über den Bundesrat mit eigenen Vorstellungen einbringen.“

Meinung IHK Saarland. Saarkommunen investitionsfähig halten – Grundsteuer rasch reformieren
„Aus Sicht der IHK kommt es jetzt darauf an, dass der Gesetzgeber spätestens bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung schafft, die die vom Verfassungsgericht gerügten Mängel beseitigt. Denn andernfalls dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden, was zu enormen Einnahmeausfällen der Kommunen führen würde. Gerade für die Saarkommunen, die im bundesweiten Vergleich bereits heute eine unterdurchschnittliche Finanzkraft haben, würde ein Wegfall dieser Steuerquelle eine zusätzliche Hypothek bedeuten mit gravierenden Folgen für die kommunale Investitionstätigkeit.“ So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen das heute bekannt gewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer.

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red.zbs