Widerstandshandlung zum Nachteil von Polizeibeamten

Tätlicher Angriff, Bedrohungen im Rahmen eines Einsatzes wegen Häuslicher Gewalt. Widerstandshandlung zum Nachteil von Polizeibeamten

Nohfelden-Wolfersweiler.  Am Freitagabend, 13.11.2020, gegen 20:30 Uhr, wurde die PI Nordsaarland über einen Fall der Häuslichen Gewalt in Nohfelden-Wolfersweiler in Kenntnis gesetzt. Hier sei eine 33-jährige Frau von ihrem 55jährigen Ehemann geschlagen worden. Die Örtlichkeit wurde unverzüglich durch zwei Einsatzfahrzeuge der PI Nordsaarland aufgesucht. Neben den betroffenen Eheleuten waren vier zugehörige Kinder anwesend (5 Monate, 2 Jahre, 5 Jahre, 8 Jahre). Von der erheblich alkoholisierten Ehefrau wurde angezeigt, dass ihr Mann sie geschlagen habe, was von dem nicht alkoholisch oder anderweitig beeinflussten Ehemann abgestritten wurde. Aufgrund der festgestellten Gesamtumstände (u.a. starke alkoholische Beeinflussung der Ehefrau) schien die Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt erforderlich. Im Rahmen der anschließenden Maßnahmen wurde die Ehefrau zunehmend aggressiver, so dass eine Ingewahrsamnahme der Ehefrau unvermeidbar wurde. Gegen diese Maßnahme leistete sie Widerstand, trat und führte Kopfstöße in Richtung der Polizeibeamten. Zudem wurden die Polizeibeamten beleidigt und bedroht. Die Frau wurde dem Polizeigewahrsam zugeführt. Auf sie kommen nun mehrere Strafanzeigen zu. Durch das Jugendamt wurde entschieden, dass die anwesenden Kinder zunächst bei dem Vater zu Hause verbleiben. Bei dem Einsatz wurde keiner der eingesetzten Beamten verletzt.

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red.zbs / mp