Fußballfan wegen Verdacht des zeigen des Hitlergruß freigesprochen

Neunkirchen. Eigentlich war es nicht anders zu erwarten Fußballfan wegen angeblichem zeigen des Hitlergruß freigesprochen

Von ZBS Redaktion

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Neunkirchen war eigentlich nicht anders, wie  zu erwarten für den Angeklagten ausgegangen.

Am Ende hieß es Freispruch für den Angeklagten Fußssballfan. Einen gezeigten Hitlergruß in der Öffentlichkeit konnte man von Seiten der Anklage nicht beweisen.

Eigentlich hätte man sich das ganze Szenario sparen können. Selbst die Staatsanwältin hatte Freispruch im Hauptverfahren für den Fußballfan gefordert.

Am Ende ohne Spesen nichts gewesen. Die Kosten zahlt die Landeskasse. Am Ende jedoch der Steuerzahler.

Rückblick:
Was nicht passt wird passend gemacht.
Gegen einen Fußballfan der am 25.08.15 bei einem Fußballspiel Borussia Neunkirchen gegen Koblenz den Hitlergruß gezeigt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nun Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken legt dem Fan aufgrund ihrer Ermittlungen folgenden Sachverhalt zur Last.

Am 25.08.2015 war der Fan gegen 19:51 Uhr als Zuschauer im Rahmen der Fußballbegegnung Borussia Neunkirchen gegen TUS Koblenz im Ellenfeldstadion am Mantes-la-Ville-Platz in 66538 Neunkirchen.

Für andere Zuschauer sichtbar, soll er bei ausgestrecktem Arm in der Pose, angeblich den ,,Hitlergruß, während aus der Zuschauergruppe gleichzeitig das ,,U-Bahn-Lied gesungen wurde gezeigt haben. Dabei soll dem Fan bewusst gewesen sein, dass die Geste aufgrund des nationalsozialistischen Bezuges in der Öffentlichkeit verboten ist.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt daher den Fan, im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1,2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigung verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften verwendet zu haben.

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