Was uns auffiel: Böswilliges alarmieren der Feuerwehr

Missbrauch einer Feuermeldestelle Böswilliges alarmieren der Feuerwehr -Missbrauch einer Feuermeldestelle

Von ZBS Redaktion

Wie heute Morgen bekannt wurde, kam es gestern, 04.03.2015, im Corona Hochhaus in Neunkirchen zu einem böswilligen alarmieren der Feuerwehr.

Die Feuerwehr Neunkirchen-Innenstadt, Wiebelskirchen, Wellesweiler und Sinnerthal rückten zum Corona Hochhaus aus.

Eintreffende Rettungskräfte stellen einen eingeschlagener Druckknopfmelder fest. Feuer, Rauch konnte nicht festgestellt werde. Nach einer Kontrolle im Gebäude konnte noch ein weiterer eingeschlagener Druckknopfmelder festgestellt werden. Eine Gefahrenlage war auch hier nicht festzustellen.

Nach Polizeiangaben handelt es sich wie in der Vergangenheit um eine böswillige Alarmierung. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Im Einsatz waren die Feuerwehr Neunkirchen-Innenstadt, Wiebelskirchen, Wellesweiler, Sinnerthal, Polizei und Rettungskräfte.

Zeugen die Beobachtungen gemacht haben melden sich bitte bei der Polizei Neunkirchen unter 06821/2030.

Anmerkung: Ein Feuerwehreinsatz im Zusammenhang mit einer Brandmeldeanlage, ausgelöst durch einen Täuschungsalarm oder einen böswilligen Alarm, wird dem Verursacher oder Betreiber der Brandmeldeanlage durch die Stadt Neunkirchen in Rechnung gestellt. Laut Gebührensatzung der Stadt Neunkirchen werden für einen Feuerwehreinsatz nach einer ausgelösten Brandmeldeanlage pauschal 383,00 € berechnet.
Wenn es zeitgleich einen tatsächlich schweren Unfall oder ein anderes Ereignis gäbe, bei dem Menschenleben tatsächlich in Gefahr wären, würden die Retter dort vielleicht fehlen. Mit möglicherweise fatalen Folgen für die Betroffenen. Zum einen muss sich der Verursacher wegen Notruf-Missbrauchs strafrechtlich verantworten müssen. Zum anderen dürfte für den Einsatz eine erhebliche Kostenrechnung folgen. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe.

red.zbs.mp.
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