Vorsicht bei Platzverweisen

Vorsicht bei vorsätzlichen willkürlichen Platzverweisen gegen Medienvertreter als „Machtprobe“! Meldungen

Von ZBS Redaktion

Wie uns ein Kollege einer online Redaktion so eben mitgeteilt hat, dürfen Platzverweise nur eine Notlösung sein und müssen dann auch für alle anderen Unbeteiligten (Gaffer) gelten.

Nachdem wir darüber berichtet haben, das einer unserer Mitarbeiter an einer Einsatzstelle in Neunkirchen grundlos verwiesen wurde und wir u.a. generell keinerlei Informationen mehr von der Feuerwehr Neunkirchen bekämen, hat sich ein Medienvertreter eines Online Portal bei uns gemeldet. Dieser sei selbst bei der FFW.

Er als Medienvertreter kenne seine Rechte sehr genau. Medienvertreter sitzen bei unbegründeten Eingriffen in der Pressefreiheit am „längeren Hebel“ (rechtliche Folge seien ein Imageferlust), so xy. Bei einem Fehltritt bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann der gesamte Einsatz pressemäßig den „Bach runter gehen“ – auch wenn der Einsatz erfolgreich verlaufen ist.

XY weiter, ein Schadenereignis im öffentlichen Raum, beispielsweise eine Strasse, ist eine rechtlich zugesicherte und hier zugängliche Informationsquelle (Urquelle“). Sie dürfe grundsätzlich nicht versperrt werden.

Medien hätten also das Recht Einsätze im öffentlichen Raum ungehindert zu Filmen und zu Fotografieren. Das stehe so auch im Medienerlaß aller Polizeien und wäre Ausfluß verfassungsrechtlicher Garantien, die es bei uns in Deutschland aus gutem Grund gäbe.

red.zbs.m.p.

Anmerkung: Zu allen von uns im Internet veröffentlichen Berichten über die FFW Neunkirchen, steht diesen der Anspruch auf eine Gegendarstellung frei. Bis heute wurden keiner dieser Berichte inhaltlich von dem oder den Verantwortlichen bemängelt.

red.zbs.m.p.