Verstoß gegen die Corona Verordnung

Lärm einer Party hat Folgen für 11 Teilnehmer aus verschiedenen Hausständen. Verstoß gegen die Corona Verordnung

Saarbrücken. Am Sonntag, dem 29.11.20, wurde die Polizei aus Saarbrücken gegen 01:15 Uhr über ruhestörenden Partylärm aus einer Wohnung in der Metzer Straße informiert. Die anrückenden Beamten konnten in der Wohnung insgesamt 11 Personen aus verschiedenen Hausständen (im Alter zw. 20 und 47 Jahren) antreffen. Alle Partyteilnehmer waren alkoholisiert und zeigten sich wenig begeistert, dass die Party nun zu Ende war und entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Corona Verordnung eingeleitet werden.

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red.zbs / mp