Verkehrskontrolle „Poser-/Tuningszene“ am Gondwana Park

Insgesamt wurden 36 PKW sowie 13 Krafträder einer Verkehrskontrolle unterzogen  Verkehrskontrolle "Poser-/Tuningszene" am GONDWANA Park

Neunkirchen / Landsweiler-Reden. Am Freitag, den 19.06.2020, wurde im Rahmen eines Kooperationseinsatzes mit der Verkehrspolizei des Saarlandes und der Polizeiinspektion Neunkirchen zur Aufhellung der „Poserszene“ im Bereich Landsweiler-Reden umfangreiche Kontrollen durchgeführt.
In der Vergangenheit kam es (überwiegend in den Abendstunden) auf den Parkplätzen des GONDWANA Parks zu Ansammlungen von Fahrzeugen, die aufgrund baulicher Veränderungen eindeutig der „Tuning-Szene“ zuzuordnen waren. Im Rahmen des vorherrschenden „Imponiergehabes“ in der Szene entstanden erhebliche Lärmbelästigungen und Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer und Anwohner, bis hin zu Geschwindigkeitsverstößen und sogar möglicher verbotener Kraftfahrzeugrennen. Anlieger klagten immer wieder über extreme Lärmbelästigung
durch Musik und Motorengeräusche, „driftende Fahrzeuge“, Autorennen auf den Parkplätzen und im angrenzenden Verkehrsraum, sowie einer Vermüllung des Parkplatzgeländes. Bei der mehrere Stunden andauernden Kontrolle wurden insgesamt 36 PKW sowie 13 Krafträder einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde bei insgesamt 13 Fahrzeugen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt. Die Fahrer erwartet ein Bußgeld von 90 EUR bis 135 EUR. Hiervon wurden zwei Fahrzeuge, zwecks Durchführung eines Gutachtens, sichergestellt. Dadurch kommen weitere erhebliche Kosten auf die Fahrer zu. 11 Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Außerdem waren zwei Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, drei Personen standen unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln. Ein kontrollierter PKW war weder zugelassen noch versichert. Ferner versuchte ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw vor der Kontrollmaßnahme zu flüchten. Er und sein Beifahrer konnten nach kurzer Verfolgungsfahrt, und einer anschließenden Verfolgung zu Fuß, von den Beamten gestellt und festgenommen werden. Beide Personen waren bereits erheblich polizeilich in Erscheinung getreten und standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der Fahrer verfügte nicht über eine gültige Fahrerlaubnis. Der PKW war weder zugelassen, noch versichert. Zudem wurden geringe Mengen Betäubungsmittel, sowie ein Einhandmesser aufgefunden. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Ergänzend wurden mobile Geschwindigkeitsmessungen im Umfeld durchgeführt. Hierbei waren insgesamt 56 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs, die Höchstgeschwindigkeit erreichte ein Fahrer mit 90 km/h bei erlaubten 50 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot. Die Polizei weist darauf hin, dass im Laufe des Jahres, weitere Kontrollen dieser Art durchgeführt werden.

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red.zbs / mp