Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragt Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Nach Person in Saar -Haftbefehl wegen Totschlags beantragt. Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragt Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat soeben gegen den 18-jährigen G. aus Saarbrücken Haftbefehl wegen Totschlags beantragt; er ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen dringend folgender Tat verdächtig:
Der Geschädigte H. soll in Begleitung des Zeugen M.auf dem Leinpfad, und zwar auf der Seite des Theaters, auf die Gruppe des Beschuldigten G., der sich in Begleitung der Zeugen T., S., Ho. und einer bisher nicht ermittelten weiteren Person befunden haben soll, getroffen sein. M. soll Ho. gefragt haben, ob er ihm Haschisch geben könne, woraufhin dieser aus einem blauen Beutel Haschisch entnommen und an M. übergeben haben soll. Da dieser die Droge nicht bezahlen konnte, soll Ho. die Rückgabe des Haschischs gefordert haben. Auch der Geschädigte soll M. aufgefordert haben, die Drogen zurückzugeben. Als Ho. das Rauschgift in den blauen Beutel steckte, soll ihm der Geschädigte H. den Beutel aus der Hand genommen haben. Im Rahmen der sich nun zwischen den beiden Gruppen entwickelnden Schlägerei soll der Beschuldigte G. dem Geschädigten H. mehrmals heftig gegen den Kopf geschlagen haben, sodass dieser bewegungslos auf dem Boden lag. Der Beschuldigte G. soll dann den für ihn erkennbar wehr-und bewegungslosen Geschädigten ergiffen und in die Saar geworfen haben, wobei er zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, dass der Geschädigte H., wie tatsächlich geschehen, ertrank – Verfehlung (Verbrechen) gemäß § 212 StGB.
Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus im Kern übereinstimmenden Zeugenaussagen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der Beschuldigte nach der Tat geflohen ist, jedoch von Passanten festgehalten werden konnte.

Anmerkung. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

text.staatsanwaltschaft saarbrücken
foto. zbs -mp
red.zbs

Nach Streitigkeiten an Saar
16-jähriger Jugendliche im Klinikum Saarbrücken Winterberg verstorben.
Ergänzend zum bekannten Sachverhalt wird mitgeteilt, dass der 16-jährige Jugendliche am Abend des 23.04.2018 im Klinikum Saarbrücken Winterberg verstarb.
Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Sachdienliche Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0681/962-2133 entgegen.
text.landespolizei saarbrücken