St. Wendeler Polizei kündigt verstärkte Alkoholkontrollen in der Vorweihnachtszeit an

Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, sondern führt die Polizei auch verstärkte Alkoholkontrollen in der Vorweihnachtszeit durch  St. Wendeler Polizei kündigt verstärkte Alkoholkontrollen in der Vorweihnachtszeit an

Und sie macht das aus gutem Grund. Alkohol ist immer noch eine wesentliche Ursache für schwere und schwerste Verkehrsunfälle. So wurden im vergangenen Jahr im Dienstgebiet der Polizeiinspektion St. Wendel 40 Unfälle gezählt, bei denen Alkohol oder andere berauschende Mittel die Hauptursache war. Hierbei wurde ein Mensch getötet, 12 schwer und 11 Personen leicht verletzt. Der hiermit verknüpfte Gesamtschaden betrug nach polizeilichen Schätzungen über eine Viertel Million Euro. Für viele Besucher gehört der Konsum alkoholischer Getränke anlässlich der zurzeit in vielen Kommunen des Landkreises St. Wendel stattfindenden Weihnachtsmärkten und Weihnachtsfeiern zur Adventszeit dazu. Ein Glühwein hier, ein Punsch da und schnell führen die alkoholbedingte Enthemmung in Verbindung mit der sozialen Akzeptanz des Genussmittels Alkohol dazu, dass Personen trotz Fahruntüchtigkeit als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen. Dabei bestehen nach Angaben von Verkehrsexperten bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille erste Beeinträchtigungen der Verkehrstüchtigkeit. So verengt sich das Sehfeld und Entfernungen können zunehmend ungenauer eingeschätzt werden. Ab 0,5 Promille lässt die Reaktionszeit deutlich nach und das Unfallrisiko hat sich bereits verdoppelt. Bei 1,1 Promille liegt das alkoholbedingte Unfallrisiko bereits zehn Mal so hoch wie in nüchternem Zustand. Die Polizeiinspektion St. Wendel wird aus daher bis Weihnachten an verschiedenen Tagen in der Stadt St. Wendel und in den übrigen Gemeinden des Dienstgebietes zusätzliche Verkehrskontrollen durchführen. Damit soll niemandem der Besuch einer Feier oder eines Marktes streitig machen, Ziel ist vielmehr die Bekämpfung einer Hauptunfallursache im Straßenverkehr. Es gilt der Grundsatz: don’t drink and drive. Wünschenswert wäre am Ende dieser Kontrollphase ein positives Fazit, viele kontrollierte Fahrzeugführer und alle waren verkehrstüchtig!

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red.zbs