Schusswaffengebrauch im Stadtkern von Ottweiler

Auseinandersetzung mit mehrfacher Schussabgabe Auseinandersetzung mit mehrfacher Schussabgabe -Schusswaffengebrauches im Stadtkern von Ottweiler

Von PI Neunkirchen

Am 03.05.2016 wurde hiesige Dienststelle von der FLZ Saarbrücken gegen 15:42 Uhr über eine Auseinandersetzung mit mehrfacher Schussabgabe in 66564 Ottweiler, Gäßling 39, in Kenntnis gesetzt.

Als Einsatzkräfte wurden drei Kommandos PI Neunkirchen, ein Kommando der PI St. Wendel und ein Kommando der DHuSt zur Örtlichkeit entsandt. Über die Dauer der Anfahrt zur Einsatzörtlichkeit konnten die Beamten der FLZ vom Mitteiler in Erfahrung bringen, dass ein Mann die Waffe in sein rotes T-Shirt eingewickelt hätte und von der Tatörtlichkeit in Richtung Stadtkern Ottweiler geflüchtet wäre.

Im Bereich des Rathausplatzes in der Ottweiler Altstadt konnte schlussendlich der polizeibekannte Störer (*1979) angetroffen werden. Nach der polizeilichen Ansprache und einer kurzen Flucht in ein leerstehendes Haus konnte die Person schließlich zum Aufgeben bewegt werden. Widerstandlos ließ sie sich von den Einsatzkräften festnehmen und zur PI Neunkirchen verbringen.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte ermittelt werden, dass die Person seit geraumer Zeit mit seinem 71jährigen ehemaligen Vermieter (*1944) im Streit liegt. Als der Mann am heutigen Nachmittag nach einer verbalen Auseinandersetzung ein Fenster am Anwesen seines ehem. Vermieters einschlug, schoss dieser auf der Straße mindestens zweimal – einmal mit einer Schreckschusspatrone und einmal mit einer Reizstoffpatrone – aus kurzer Distanz auf den ehemaligen Mieter. Dieser wurde durch den Schuss mit der Reizstoffpatrone leicht verletzt. Im Anschluss an die Schüsse schlug der 71jährige dem 36jährigen mit dem Magazinboden der Waffe auf den Kopf, sodass dieser eine leichte Platzwunde davon trug.

Dem 36jährigen gelang es dem Hauseigentümer die Waffe zu entreißen und mit dieser von der Tatörtlichkeit zu flüchten. Im Rahmen dieser Flucht beging der 36jährige weitere Sachbeschädigungen bzw. seinerseits Körperverletzungsdelikte.

Der Schütze wurde ebenfalls zur PI Neunkirchen verbracht.

Nach der Überprüfung der beiden Beschuldigten und der Durchführung der angezeigten strafprozessualen Maßnahmen wurden die beiden Männer gegen 17:30 Uhr entlassen.

Die von der Polizei sichergestellte Schreckschusswaffe – von einer scharfen Waffe aus der Entfernung nicht zu unterscheiden – wurde einbehalten.

Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung der Polizei Neunkirchen.