Räuberischen Erpressung an Taxifahrer

Beschuldigter bestreitet die Tat. Räuberischen Erpressung an Taxifahrer

Von Polizei Lebach

Am frühen Morgen des 11.03.2017 kam es zu einer räuberischen Erpressung eines Taxifahrers.

Der Beschuldigte ließ sich von einem Taxifahrer von Saarbrücken zu seiner Wohnanschrift nach Lebach-Niedersaubach fahren. An der Wohnanschrift kam es zu Unstimmigkeiten hinsichtlich des Fahrpreises zwischen dem Beschuldigten und dem Taxifahrer. In der Folge kam es zu drohenden Worten und schließlich einem Übergriff durch den Beschuldigten gegen den Taxifahrer, wodurch der Beschuldigte Bargeld erlangte.
Dem Taxifahrer gelang es im weiteren Verlauf, mit dem Taxi loszufahren und den Notruf abzusetzen. Der erheblich alkoholisierte Beschuldigte wurde ihm Rahmen der Tatortaufnahme vor seinem Wohnanwesen angetroffen und vorläufig festgenommen. Den Tatvorwurf stritt er ab. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Nach Durchführung aller strafprozessualen Maßnahmen wurde der Beschuldigte in die Obhut seiner Lebensgefährtin übergeben.