Prozessauftakt nach tödlichem Brand in Wiebelskirchen

Fremdenfeindlichkeit mögliches Motiv Prozessauftakt nach tödlichem Brand in Wiebelskirchen

Saarbrücken/Neunkirchen. Am heutigen Mittwochmorgen, 23.01.19, 09:00 Uhr begann der Prozess im Fall der Brandstiftung mit Todesfolge in der Kuchenbergstraße 12 am 17.04.18 in Wiebelskirchen. Die beiden Angeklagten müssen sich dafür vor dem Landgericht Saarbrücken vor der Jugendkammer (Schwurgericht) verantworten. Laut Anklage soll der 29-jährige Toni S. aus Wiebelskirchen ein Kinderwagen im Flur des Anwesens angezündet haben. Dabei griffen die Flammen auf die Holzvertäfelung über, wobei es später zu einem Vollbrand des Wohnhauses kam. S. wird daher Brandstiftung mit Todesfolge sowie Körperverletzung vorgeworfen. Der zweite Angeklagte Sebastian M. (19) soll beim handeln dieser Tat im Eingangsbereich Schmiere gestanden haben und anschließend ein BMX-Rad in Wert von ca. 100 Euro gestohlen haben. M. wird somit die Beihilfe einer Brandstiftung mit Todesfolge sowie Diebstahl vorgeworfen. Womöglich war der Angeschuldigte S. wütend auf einen ausländischen Bewohner, da dieser seine Mutter beleidigt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft wollte er „diesen Ausländern dies heimzahlen“. Vor der Tat haben die beiden Angeklagten sich mit dem Zeugen U. getroffen und Alkohol konsumiert. Gegen 23 Uhr verließen die Angeschuldigten den Zeugen und kehrten nach der Tat zurück zum Treffpunkt, wo sich der Zeuge befand.
Der Beschuldigte S. habe den Zeugen U. sowie den Angeklagten Sebastian M. zum Schweigen aufgefordert.
Während des Einsatzes sowie der Bergung des verstorben beobachteten die beiden amüsiert das geschehen.
14 Personen wurden durch die Feuerwehr gerettet. Der im Dachgeschoss Wohnende W. konnte sich trotz Warnung seiner Mutter nicht rechtzeitig aus dem Dachfenster flüchten und verstarb im Dachstuhl.

Zum heutigen Prozessauftakt wurde die Anklageschrift verlesen. Die Beweisaufnahme behielt sich der Richter für den 13.02.19 vor, wo die beiden Möglichkeiten haben sich zu äußern. Auch der Zeuge U. sowie die Freundin des Angeklagten S. werden angehört. Nebenkläger sind die 77-jährige Mutter sowie der Bruder des verstorbenen W.

text.zbs
foto.zbs -blp
red.zbs