Personalmangel der Feuerwehr Neunkirchen durch überalterte Brandschutzsatzung kaschiert

Hauptamtliche sollen trotz Personalnot jetzt die Freiwillige Wehr retten.  Personalmangel der Feuerwehr Neunkirchen durch überalterte Brandschutzsatzung kaschiert

Die hauptamtlich Beschäftigten im feuerwehrtechnischen Dienst der Kreisstadt Neunkirchen erhielten im April ein Schreiben der Löschbezirksführung des Löschbezirks Innenstadt. In diesem Schreiben wird auf ein erhöhtes Einsatzaufkommen von über 100 Alarmen seit Jahresbeginn 2018 hingewiesen, welches nur noch durch rd. ein Drittel der aktiven Mitglieder des Löschbezirkes abgearbeitet wurde. Zudem sei von einer weiter steigenden Anzahl der Alarme für die ehrenamtliche Mannschaft auszugehen. Nun sollen die hauptamtlich Beschäftigten, welche wochentags tagsüber gemeinsam mit den freiwilligen Kameraden beruflich ausrücken, ihr Fernbleiben von Einsätzen und Übungsdiensten rechtfertigen. Die Deutsche Feuerwehr – Gewerkschaft im Saarland ist erschrocken über die aktuellen Zahlen der Feuerwehr in Neunkirchen. Bei Betrachtung des Einsatzaufkommens, und dem Hilferuf der Führung, scheint die Belastungsgrenze der Ehrenamtlichen im ersten Quartal des Jahres schon überschritten zu sein. Umso alarmierender sind jedoch die immer weiter schwindenden Mitglieder im ehrenamtlichen Bereich der Wehr. Fälschlicher Weise wird in der aktuell gültigen, jedoch sehr überalterten Brandschutzsatzung der Kreisstadt, von weitaus mehr Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ausgegangen. Zusätzlich werden hier die hauptamtlich Beschäftigten der Feuer- und Rettungswache irreführend hinzugerechnet. Zieht man von der aktuellen Zahl der freiwilligen Mitglieder die der Hauptberuflichen ab, so lässt sich die Einsatzbereitschaft des Löschbezirks grundsätzlich in Frage stellen.
Fakt ist, dass 25 Tarifbeschäftigte der Feuer- und Lehrrettungswache zu keinem Einsatz außerhalb ihrer Arbeitszeit ausrücken. Austrittsgesuche der Hauptberuflichen aus persönlichen oder Altersgründen werden grundsätzlich ignoriert und diese weiter als Mitglied geführt. Die teilweise in Arbeitsverträgen getroffene Regelung, als hauptamtlich Beschäftigter automatisch auch ehrenamtlich Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr zu sein, scheint uns rechtlich bedenklich.
Ebenso dienen Ausbildungen wie zum Atemschutzgeräteträger, zur Führungskraft, der LKW – Führerschein, etc. der Hauptberuflichen, nach unserer Meinung, nur der Statistik.
Die eigentliche Aufgabe der feuerwehrtechnischen Beschäftigten, neben dem Besetzen eines Rettungs- und eines Notarztwagens im 24 Stunden-Einsatzschichtdienst, ist die Unterstützung der freiwilligen Kräfte, jedoch nur tagsüber und werktags. Im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Neunkirchen werden hierfür mindestens 6 Funktionen hauptamtlich im Feuerwehrdienst gefordert. Auch diese Mindestzahl ist mit dem vorhandenen Personal, nach unserer Ansicht, nur noch selten zu erreichen, was die Gesamtsituation verschlimmert. Wir gehen davon aus, dass die geforderten Schutzziele somit auch tagsüber, sogar mit Inkaufnahme von unkalkulierbaren Risiken für die Beschäftigten, kaum noch zeitnah erreicht werden. Im Gegensatz zur Forderung des Bedarfsplans müssen die hauptamtlichen Kräfte absurderweise auf die Unterstützung der alarmierten Freiwilligen warten um überhaupt ausrücken zu können.
Für die Deutsche Feuerwehr – Gewerkschaft ist die aktuelle Situation nicht hinnehmbar. Das Hinzuziehen und Mitrechnen von hauptamtlichem Personal, aufgrund veralteter Satzungen und zur vermeintlichen Beschönigung der Statistik, muss aufhören. Wir fordern, die Brandschutzsatzung der Kreisstadt, wie im § 10 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vorgegeben, an die aktuell gültige Mustersatzung einer Brandschutzsatzung des Innenministeriums anzupassen. Zudem ist die Brandschutzbedarfsplanung und deren aktuelle Fortschreibung konsequent umzusetzen sowie an die aktuellen Begebenheiten anzupassen um die geforderten Schutzziele erreichen zu können.
Wir fordern Neueinstellungen von ausreichend Personal, um die Mindestanforderungen des Bedarfsplans von 6 feuerwehrtechnischen Beschäftigen werktags von 07-17h zu erreichen. Erst dann wäre überhaupt an eine weitere Unterstützung der freiwilligen Helfer durch hauptamtliches Personal zu denken, sei es durch eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit, bis hin zu einer echten Wachbereitschaft in den Nacht- und Wochenendstunden. Eine Heranziehung von Tarifbeschäftigten zur freiwilligen Mehrarbeit, um haupt- sowie ehrenamtliche Personalprobleme zu kaschieren, ist für uns der falsche Weg.

text.DFeuG Landesgruppe Saarland
foto.symbol
red.zbs