Nach Kindesentziehung verurteilt

Otto L. muss 22 Monate in Haft Nach Kindesentziehung verurteilt

Von ZBS Redaktion

Neunkirchen. Gestern Mittag, 27.01.16 musste sich der 42-jährige Otto L. vor dem Schöffengericht, Amtsgericht Neunkirchen wegen Entziehung minderjähriger verantworten.

Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monate ohne Bewährung verurteilt. Der Schuldige L. ließ über seinen Anwalt Klaus Robling, dem Gericht sein Geständnis überbringen. Er verschonte damit seiner damalige Freundin Jana (15), mit der er Anfang März 2015 in einer Pasion bei Schiffweiler untergetaucht war, die Aussage vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft ließ einen Brief aus der JVA zur Beweisaufnahme beschlagnahmen. Indem geht hervor das L. seiner neuen 16-jährigen Freundin Michelle eine Kreditkarte besorgen wollte um mit ihr ins Ausland zu flüchten.

Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt vor Gericht. Er hat schon 17 Vorstrafen u.a. wegen Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Seine Bewährungsauflagen erfüllte L. nicht. Richter Erhard Breiden fackelte nicht lange und verhängte ihm eine Gefängnisstrafe, wobei der Haftbefehl von Dezember 2015 aufrechterhalten bleibt.

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