Mobbing, Stalking, Blosstellung, Diffamierung gegen 15 jährigen Teil 7 ©

Ausräumen von Mißverständnissen Mobbing, Stalking, Blosstellung, Diffamierung gegen 15 jährigen Teil 7 ©

Von Redaktion

Martins Vater hat sich vor ca. 1 Woche mit dem zuständigen Wehrführer in Verbindung gesetzt.
Man war sich einig das man sich gemeinsam mit den Verantwortlichen der FFW WBK an einen Tisch setzen will um die leidige Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Zwischenzeitlich hat sich auch das Rechtsamt der Kreisstadt in einem Schreiben bei Martins Vater gemeldet. In diesem Schreiben wurde u.a. angesprochen das die Familie ein Gespräch mit dem Wehrführer suchen solle.

Es wurde somit beim zuständigen Ortsvorsteher um einen Neuen Termin mit allen Beteiligten gebeten.

Darauf erfolgte folgende Antwort.

Nach vielen Fragen hin und her, wurde dem Ortsvorsteher mitgeteilt, dass diese Angelegenheit beim Oberbürgermeister vorläge.
Da der Oberbürgermeister der oberste Verwaltungschef und auch sein Dienstvorgesetzter ist, wurde ihm als Ortsvorsteher gesagt, dass er die Sache nicht weiter betreiben soll.

Ein Ortsvorsteher könne nicht mehr erreichen wie ein Oberbürgermeister.
Für ihn wäre die Sache hiermit erledigt.

Es gehe nicht an, dass er sich in eine Sachen einmische und vermitteln soll wo schon alle anderen eingebunden sind. ( Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landrätin, Wehrführer, Polizei u.s.w.

Wie die Feuerwehr ihm gesagt habe,

Zitat: dass eine weitere Zusammenarbeit mit Martin, auch wegen seinem schlechten Übungsbesuch, nicht zielführend ist. Desweiteren hätte Martin sich in der Feuerwehr bedroht gefühlt.

Martins Vater hat in einem Schreiben auf folgendes hingewiesen:

Er glaube es gäbe hier ein Mißverständnis. Es geht nicht darum das Martin noch mal in die Wehr möchte, sondern lediglich um eine Aussprache mit der Wehr, was dort geschehen ist.

Martin hat im großen und ganzen mit der Wehr abgeschlossen. Es geht ihm und den Eltern darum das ruhe einkehrt und das man sich noch mal in die Augen sehen kann.

Selbst der Wehrführer hat dies so gut gefunden und er möchte Martin und seine Eltern in diese Richtung unterstützen. Das ganze sollte im Wibilohaus mit dem Ortsvorsteher geschehen.

Im übrigen hat dies Herr ………..vom Rechtsamt der Stadtverwaltung Neunkirchen in einem Brief an Martins Vater (eine Aussprache mit dem Wehrführer) so angesprochen.

Martin liegt seit Freitag im Krankenhaus weil er diesen ganzen Stress nicht mehr ertragen kann. Er hatte nun schon 2 mal einen Kreislauf – Zusammenbruch.

Martins Vater hat den Wehrführer von den aktuellen Standpunkt schriftlich informiert. Es bleibt nun abzuwarten wie es weiter geht.

Anmerkung Redaktion. Der Vater von Martin möchte auf diesem Weg (um nochmalige Mißverständnisse zu vermeiden) klar stellen das Martin keinesfalls mehr Interesse daran hat in die Feuerwehr zurückzukehren.
Man muss sich ernsthaft (auf Grund der Ereignisse) fragen wer auf eine solche Idee kommt.

Wir als Redaktion haben von der FFW WBK bis heute nicht gehört, das man sich von all diesen Mobbingaktionen einzelner Kameraden distanziert und das man bemüht ist den Sachverhalt in ihrer Wehr intern zu klären. Auch keine Anzeichen das es ihnen leid tue das so etwas in ihrer Wehr passiert ist.

Wir möchten mit dieser Dokumentation nicht den Anschein erwecken als würde Martin, Martins Vater oder die Redaktion alle Wehren in Deutschland oder die komplette FFW WBK kritisieren. Die Kritik richtet sich lediglich gegen diejenigen, die für diese Misere verantwortlich sind. Wie die Verantwortlichen der (Vorstand) der FFW WBK dazu stehen, ist uns (da Sie zu einer Aussprache über den Ortsvorsteher nicht bereit waren) nicht bekannt.

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 verankert:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht liegt hier nicht vor. Alle aus den Artikel benannten Personen werden namentlich nicht benannt. WIR berichten lediglich über eine wahre Begebenheit. Wir möchten nur darauf hinweisen das es auch in der Feuerwehr Mobbingattacken gibt: Dies ist auch kein Einzelfall.

Hinweis: Die Fotos sind auf Facebook gehoster. Um sie anzusehen muss man bei Facebook angemeldet sein.