Mobbing, Stalking, Blosstellung, Diffamierung gegen 15 jährigen Teil 13 ©

Heute morgen wurden zwei Anklagen (Melder und Diebstahl einer Kamera) vor dem AG verhandelt. Mobbing Stalking Blossstellung Difffamierung

Von ZBS Redaktion

Es gab zwei ganz saubere Freisprüche für Martin und seinen Kollegen, wovon Martin`s Vater schon immer ausgegangen ist.

Die angebliche Hehlerei des Melder war keine Hehlerei, sondern nur eine Leihe und den untergeschobenen Diebstahl einer Kamera konnte man an Hand der sehr dünnen Beweislage Martin und seinem Kollegen nicht nachweisen.

Die Aussagen der Kameraden waren recht dünn gesät. Die Kameraden XY, Ulrich Übel und AB haben Martin und seinen Kollegen dort an der Feuerwehr am Tattag noch nicht einmal gesehen.

Für Martins Vater doch alles recht merkwürdig.
Der Zeuge FF kannte noch nicht einmal die Namen der 2 Angeklagten. Die Namen kamen von Ulrich Übel der damals der Meinung war das die Beschreibung wohl nur auf Martin und seinen Kollegen paßen könnte.

Wieder einmal hat Ulrich Übel hier wieder besseren Wissen etwas falsch behauptet.

Vielleicht sollte man den Kameraden einmal klar machen das man auf plumpe Vermutungen keinerlei Angaben bei der Polizei machen kann. Martin und sein Kollege waren in dem Fall die leidtragende.

Nun muss die Staatsanwaltschaft die Anzeige von Martin`s Vater wegen falscher Verdächtigung und unterschiebung einer Straftat nachgehen. Auch hier sind wir auf die Entscheidung gespannt sein.

Öffentliches Schreiben von Martins Vater an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, welches er uns zur verfügung gestellt hat.

Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstrasse 12
66119 Saarbrücken
Z.H. Herrn Staatsanwalt ………….

Neunkirchen den 24.06.2013

AZ. ………….. .u. AZ. …………………

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt ………………..,

der Ausgang der beiden Verfahren unter dem AZ. ……………… Diebstahl und AZ. ………………….. Hehlerei gegen meinen Sohn Martin sind mit einem klaren Freispruch (wovon ich schon immer ausgegangen bin) ergangen.

Es wäre daher an der Zeit über meine Anzeige wegen falscher Verdächtigung zum Nachteil meines Sohnes Martin zu entscheiden.

Die angebliche Hehlerei des Melder war keine Hehlerei, sondern nur eine Leihe und den untergeschobenen Diebstahl einer Kamera konnte man an Hand der Beweisführung,  Martin und seinem Kollegen nicht nachweisen.

Die Aussagen der Kameraden waren recht dünn gesät. Die Kameraden Übel, Schlecht, und Gut haben Martin und seinen Kollegen dort an der Feuerwehr am Tattag noch nicht einmal gesehen.

Da Martin zu dieser Sache polizeilich noch nicht einmal vernommen wurde, hatten folgende Fragen interessiert.

Wo war der PKW in der sich die angeblich gestohlene Kamera befand abgestellt?
War der PKW verschlossen. Wenn nein, warum nicht?
Wo genau war die Kamera im PKW abgelegt?

Hatten mehrere Leute Zugang zu dem PKW? Schließlich war an diesem Tag um genau die Zeit ein Einsatz eines PKW Brandes in der Schiffweilerstrasse, wo jeder die Kamera entwendet haben könnte der sich in dieser Zeit dort auf dem Gelände befand.

Woher sollten beide wissen das genau in diesem PKW eine Kamera lag? Bei Einsätzen steht der Hof voll mit PKW`s.

Für mich doch alles recht merkwürdig.
Der Zeuge Rüssel kannte noch nicht einmal die Namen der 2 Angeklagten. Die Namen kamen von Ulrich Übel der damals der Meinung war das die Beschreibung wohl nur auf Martin und seinen Kollegen passen könnte.

Wieder einmal hatte Ulrich Übel hier wieder besseren Wissen etwas falsch behauptet. Siehe auch AZ ……………..

Vielleicht sollte man den Kameraden einmal klar machen das man auf plumpe Vermutungen keinerlei Angaben bei der Polizei machen kann. Martin und sein Kollege waren in dem Fall die leidtragende.

Nun muss die Staatsanwaltschaft meine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und Unterschiebung einer Straftat nachgehen. Auch hier bin ich auf die Entscheidung gespannt.

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt …………,
meinen Ausführungen zur Unterschiebung einer Straftat (Foto im Briefkasten) ist man in keinem Fall nachgegangen.

So weit mir bekannt wurde in der Diebstahls – Anzeige gegen Unbekannt ermittelt und meine Anzeige nebst Foto wurde als Beweismaterial beigezogen und zum Gegenstand und zum Nachteil meines Sohnes Martin des hiesigen Ermittlungsverfahrens gemacht.

Der Zeuge Rüssel war ganz alleine an dem Tatort und könnte die Kamera genau so entwendet haben. Seine Behauptungen können reine Schutzbehauptungen gewesen sein. Warum hat man das außer acht gelassen und klagt hier unschuldige Jung`s an die lediglich ihrem Hobby nachgegangen sind.

Ich bitte in Bezug meiner Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Unterschiebung einer Straftat um aktuelle Sachstandsmitteilung sowie eine Stellungnahme meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen