Ministerium stellt Schul-Fahrplan vor

Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen von zuhause für alle Jahrgangsstufen  Ministerium stellt Schul-Fahrplan vor

Bis zu den Sommerferien wird es für alle Schüler*innen im Saarland sowohl Präsenzunterricht an den Schulen als auch weiterhin Lernen von zuhause geben. Dafür hat das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden, den Schulträgern, Schulleitungen, Lehrer*innen-Organisationen sowie Eltern- und Schüler*innenvertretungen einen konkreten Fahrplan erarbeitet.
In der ersten Stufe des Wiedereinstiegs in den Präsenzunterricht sind zum 4. Mai bereits die Schüler*innen der Abschlussjahrgänge sowie die Viertklässler*innen an die Schulen zurückgekehrt. Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Schüler*innen der 12. Jahrgangsstufen der Gemeinschaftsschulen und der 11. Jahrgangsstufen der Gymnasien wurde die zweite Stufe seit dem 11. Mai erfolgreich umgesetzt. Daran anknüpfend werden nun in einem weiteren Schritt ab dem 18. Mai zunächst Schüler*innen mit besonderen Förderbedarfen und ab dem 25. Mai schrittweise alle weiteren Schüler*innen Präsenzunterricht an den Schulen erhalten. Dabei wird es einen wochen- beziehungsweise tageweisen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und dem Lernen von zuhause geben.
„Uns geht es darum, möglichst zügig alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zu bringen. Das ist letztlich eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Wir wissen, dass auch das Lernen von zuhause umso besser gelingt, je enger die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften ist.
Mit dem Lernen von zuhause kommen nicht alle Schülerinnen und Schüler gleich gut zurecht, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Der familiäre Hintergrund spielt eine große Rolle, die Wohnsituation, die technische Ausstattung und der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler ebenfalls. Auch Kinder, die gerade erst Deutsch lernen, brauchen dringend wieder den persönlichen Kontakt zu ihren Lehrerinnen und Lehrern.
Deshalb legen wir in der Woche ab 18. Mai zunächst einen besonderen Schwerpunkt auf Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf. Ich bin zuversichtlich, dass wir dann mit dem weiteren Fahrplan ab dem 25. Mai ein gutes Wechselspiel von Präsenzunterricht und Lernen von zuhause erreichen“, erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.
In der Woche ab dem 25. Mai wird es dann für alle Grundschul-jahrgangsstufen und die Klassenstufen 5 und 6 Präsenzunterricht geben. In der Woche ab dem 2. Juni werden auch die Klassenstufen 7 und 8 in den Präsenzunterricht einbezogen.
Die Planungen für die einzelnen Schulformen vom 25. Mai bis zum 3. Juli im Überblick:

Grundschulen:
Alle Schüler*innen der Grundschulen sollen ab dem 25. Mai in einem wochenweise rollierenden System zwischen Präsenzunterricht und Lernen zuhause wechseln. Der wochenweise Wechsel der Lerngruppen an den Schulen weicht von den Regelungen für die weiterführenden Schulen ab. An den Grundschulen sind auch jahrgangsübergreifende Lerngruppen möglich.
Streichert-Clivot: „Der wochenweise Wechsel der Grundschülerinnen und -schüler zwischen Präsenzunterricht und Lernen von zuhause ermöglicht die enge pädagogische Begleitung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.“

Förderschulen:
Die Schüler*innen der Förderschulen steigen ab dem 25. Mai in die schulischen Präsenzphasen mit einem wöchentlichen oder in 14-tägigen Rhythmus ein. Die Schulen entscheiden in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht entsprechend der jeweiligen Standortkapazitäten und unter Abwägung der pädagogischen und organisatorischen Bedingungen, welche Schüler*innengruppe je Standort zu welchem Zeitpunkt und für welche Dauer Präsenzunterricht erhält.
Streichert-Clivot: „Für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen sind individuelle Angebote besonders wichtig, Präsenzunterricht muss nicht das Mittel der Wahl sein. Deshalb haben wir geregelt, dass die Schulpflicht unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe durchaus auch zuhause erfüllt werden kann. Hier ist eine enge Abstimmung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten besonders wichtig.“

Gemeinschaftsschulen und Gymnasien:
Die weitere Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgt an den beiden Schulformen in der Woche ab dem 25. Mai für die Schüler*innen der Klassenstufen 5 und 6. Ab dem 2. Juni folgen die Klassenstufen 7 und 8.
Diese Jahrgänge werden an den Gemeinschaftsschulen bis zum Schuljahresende an jeweils zwei Wochentagen in der Schule unterrichtet – mit Ausnahme der Schüler*innen der Klassenstufe 5, die in der Woche vom 25. bis 29. Mai an drei Wochentagen in die Schule kommen.
In den letzten drei Wochen des Schuljahres werden auch die Schüler*innen der Einführungsphase (Klassenstufe 11 an Gemeinschaftsschulen) an jeweils insgesamt fünf Wochentagen in der Schule unterrichtet.
Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen für den Hauptschulabschluss (HSA) und den mittleren Bildungsabschluss (MBA) werden die Prüflinge von der Teilnahme am Unterricht freigestellt. Die Schüler*innen der Klassenstufen 9 und 10, die eine Übergangsberechtigung anstreben, lernen in der Zeit der schriftlichen Abschlussprüfungen zuhause. Danach können sie in Absprache mit den Lehrkräften individuelle Lernangebote in der Schule wahrnehmen.
An den Gymnasien erfolgt die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Klassenstufen 5, 6, 7 und 8 weitestgehend analog zu den Gemeinschaftsschulen. Nach den schriftlichen Abiturprüfungen werden die Schüler*innen der Klassenstufe 9 an insgesamt fünf Wochentagen, die Schüler*innen der Einführungsphase (Klassenstufe 10) an 4 Wochentagen bis zum Schuljahresende unterrichtet. Das Lernen von zuhause wird weiterhin aufrechterhalten.

Berufliche Schulen:
An den beruflichen Schulen sind zwei weitere Stufen der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts vorgesehen. Ab dem 18. Mai kehren die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe wieder in den Präsenzunterricht zurück, ebenfalls weitere Stufen in der dualen und schulischen Ausbildung (Grundstufe/Fachstufe) sowie die Klassen des Übergangsbereichs (Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsgrundschule (BGS), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)).
Ab dem 8. Juni werden die weiteren Klassenstufen in den folgenden Schulformen beschult:
Berufliches Oberstufengymnasium Klassenstufe 11 (BOG),
Fachoberschulen Klassenstufe 11 (FOS),
Berufsfachschulen Klassenstufe 10 (BFS),
Höhere Berufsfachschulen Klassenstufe 11 (HBFS),
weitere Stufen in der dualen Ausbildung (Grundstufe/Fachstufe) und Fachschule für Sozialpädagogik Klassenstufe 11 (FSP).
Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen werden an den beruflichen Schulen die Prüflinge von der Teilnahme am Unterricht freigestellt.
In den Vollzeitschulformen der beruflichen Schulen werden die Schüler*innen in der Regel durchschnittlich mit 15 bis 20 Wochenstunden beschult, in den Teilzeitschulformen durchschnittlich mit 6 bis 12 Wochenstunden.

Hygiene und Infektionsschutz, Schutz für Risikogruppen:
Maßgeblich bleibt das Einhalten der Vorgaben des Infektionsschutzes, wie sie im Musterhygieneplan des Landes niederlegt sind, vor allem in Bezug auf Abstandsregelungen und daraus folgenden Obergrenzen für einzelne Lerngruppen. Abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens können jederzeit Anpassungen der derzeitigen Planungen erforderlich sein.
Streichert-Clivot: „Der Gesundheitsschutz steht weiter an erster Stelle. Damit die weitere Wiederaufnahme des Schulbetriebs gelingen kann, müssen sich alle Beteiligten an die geltenden Hygieneregeln halten. Alle müssen für sich und andere Verantwortung übernehmen. Bisher hat das gut geklappt.“
Um bei der Ankunft der Schüler*innen in den Schulen das Einhalten der Abstandsregelungen zu erleichtern, kann der morgendliche Unterrichtsbeginn abweichend von den gewohnten Regelungen gestaffelt werden, sodass etwa für einen Teil der Schüler*innen der Unterricht bereits um 7:45 Uhr beginnt und weitere um 8:00 Uhr, dann 8:15 Uhr usw. folgen.
Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören oder in deren Haushalt eine Person lebt, die einer Risikogruppe angehört, erhalten mit Attest und nach Rücksprache mit der Schule weiter ein Angebot für das Lernen von zuhause.
Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören oder in deren Haushalt eine Person lebt, die einer Risikogruppe angehört, werden weiterhin vom Präsenzunterricht ausgenommen, unterstützen aber den Online-Unterricht von zuhause aus.

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