Mindestlohnkontrolle des Zolls

Saarbrücken/Kaiserslautern/Landau. Am 23. März 2019 kontrollierte der Zoll bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns Mindestlohnkontrolle des Zolls

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz mit 68 Zöllnerinnen und Zöllnern an der Aktion. Im Laufe des vergangenen Samstags wurden knapp 250 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und 90 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt.
In insgesamt 68 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig. Unter anderem ergaben sich erste Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße, Beitragsvorenthaltungen (§ 266 a StGB) und Leistungsmissbrauch.
Im besonderen Fokus standen Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind.
Darunter fallen beispielsweise Betriebe, deren Personal häufig wechselt oder Tätigkeiten, die ohne spezielle Ausbildung oder Fachwissen wahrgenommen werden können.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro/Stunde.

text.Hauptzollamt Saarbrücken
foto.symbol
red.zbs