Landesregierung beschließt Maßnahmenpaket

Soforthilfe auf den Weg gebracht. Landesregierung beschließt Maßnahmenpaket -Soforthilfe auf den Weg gebracht.

Von Thorsten Klein / Staatskanzlei Saarbrücken

Nach den schweren Unwettern zwischen dem 28. Mai und dem 8. Juni im Saarland hat Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ein Maßnahmenpaket zur Soforthilfe auf den Weg gebracht.

Der saarländische Ministerrat hat dieses Paket in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Es beinhaltet eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro.

Nach einem Ortstermin im stark betroffenen Eppelborner Ortsteil Dirmingen am Mittwoch und einem Spitzentreffen mit den Landräten und Bürgermeistern der betroffenen Kommunen am Samstag hat Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts ein umfangreiches Maßnahmenpaket ins Kabinett eingebracht. Es umfasst Hilfe für Schäden an privaten Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen sowie an Wirtschaftsbetrieben. Die Maßnahmen sind zum Teil kurzfristig, zum Teil mittelfristig angelegt.

„Die betroffenen Menschen sind von der Natur überrascht und von einem Tag auf den anderen vor eine persönliche Notsituation gestellt worden“, sagt Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer, „deshalb ist es für die Landesregierung eine Pflicht, den Saarländerinnen und Saarländern nach unseren Möglichkeiten zu helfen. Wir werden die Schäden nicht zu 100 Prozent ersetzen können, die Hilfe des Landes ist ein Beitrag zur Linderung der Not.“

Die Verordnung zur Notopferhilfe, die das Kabinett am Dienstag in Kraft gesetzt hat, stammt in den Grundzügen aus dem Jahr 1996. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, hat das Land sie auf die jetzige Situation angepasst. Die Verordnung sieht eine Übernahme der Kosten von 40 Prozent durch das Land vor, 30 Prozent übernimmt demnach der Landkreis, 30 Prozent die Kommune. Eine Abhängigkeit untereinander besteht nicht. Das Land stellt mit sofortiger Wirkung einen Hilfsfonds von bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Inklusive der Unterstützung durch die Kommunen beträgt die Hilfssumme bis zu 2,5 Millionen Euro. Anträge der Bürgerinnen und Bürger nimmt der jeweilige Landkreis entgegen.
Den Kommunen hilft das Land zur Wiederherstellung der Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen mit kurzfristigen Bedarfszuweisungen von einer Million Euro.

Dazu richtet die Ministerpräsidentin in der Staatskanzlei einen einmaligen Härtefallfonds für ehrenamtliche Organisationen ein, deren Aktivitäten durch unwetterbedingte Schäden an Gebäuden oder Anlagen beeinträchtigt wurden. Er umfasst 40.000 Euro. Anträge sind über die Gemeindeverwaltung an die Staatskanzlei bis zum 31. Juli 2016 zu richten.

Die Kabinettsvorlage zum Maßnahmenpaket der Landesregierung im Wortlaut auf Seite 2.