Kommunale Auftragsvergabe verlängert

Regelungen zur Erleichterung bei der kommunalen Auftragsvergabe verlängert.  Regelungen zur Erleichterung bei der kommunalen Auftragsvergabe verlängert

Zu Bewältigung der Corona-Pandemie wurde im April 2020 das Verfahren für die Auftragsvergabe vereinfacht. Dazu wurden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben zunächst bis zum 31.12.2020 angehoben. Die Geltung dieser erhöhten Wertgrenzen wurde nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Wenn die Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, ist eine Direktvergabe bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich. Durch die schnelle, effiziente und rechtssichere Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, Schutzkleidung und ähnlichen Artikeln können die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt und insbesondere die Einsatzkräfte geschützt werden.
Innenminister Klaus Bouillon: „Wenn es um die Bekämpfung von Corona geht, ist schnelles und effektives Handeln gefragt. Dabei dürfen uns keine bürokratischen Hindernisse im Weg stehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ist es daher ein wichtiger Schritt, die Befristung der Anhebung der Wertgrenzen bis Mitte nächsten Jahres zu verlängern.“
Darüber hinaus wurde für alle anderen kommunalen Vergaben die Auftragsvergabe deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Grenze von 150.000 Euro möglich. Bauleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von 1 Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Da die Corona-Lage nach wie vor besondere Maßnahmen erfordert, wird beschleunigten Vergabeverfahren auch in der nächsten Zeit eine besondere Bedeutung zukommen. Um sicherzustellen, dass die kommunale Verwaltung handlungsfähig bleibt und dass Beschaffungen zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes schnell und effizient abgewickelt werden können, wurde die Laufzeit für alle erhöhten Wertgrenzen bis zum 30.06.2021 verlängert.
Die Erleichterungen ermöglichen nicht nur schnelle und unbürokratische Auftragsvergaben durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern tragen auch dazu bei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Konjunktur und auf die heimische Wirtschaft zu mildern.

text. ministerium für inneres
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red.zbs / mp