„Hexenfeuer“ und Co. verboten!

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung Quierschied daraufhin.  „Hexenfeuer“ und Co. verboten!

Das Verbrennen von Grünschnitt und Abfällen aus dem Garten ist in der Regel nicht erlaubt. Aufgrund der aktuellen Lage ist es auch nicht möglich, sogenannte Brauchtumsfeuer (z.B. mit getrocknetem, unbehandeltem Holz) oder offene Lagerfeuer durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind Grillfeuer in einem geeigneten Grillgefäß. Aufgrund der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt ohnehin ein Versammlungsverbot. Verschärfend kommt die aktuell anhaltende Trockenheit hinzu. Dies birgt hohe Gefahren für Wald- und Flächenbrände und begründet ein Verbot von offenem Feuer. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.

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red.zbs / mp