Giftköder in Dirmingen entdeckt

Giftköder und Fleisch mit Glasstücken in Dirmingen von Spaziergängern auf dem Belker entdeckt. Giftköder in Dirmingen entdeckt

Die Gemeinde Eppelborn rät Hundehaltern, beim Gassi gehen aktuell besonders Acht zu geben. In diesem Zusammenhang bittet der Bürgermeister Dr. Andreas Feld auch auf gegenseitige Rücksichtnahme.
„Es darf nicht angehen, dass Giftköder oder präparierte Fleischstücke in unserer Gemeinde ausgelegt werden. Da die Spazierwege oftmals auch von Familien mit kleinen Kindern stark frequentiert werden und auch Wildtiere dadurch in Gefahr geraten können, werden wir die Hinweise aus der Bevölkerung sehr ernst nehmen und diesen nachgehen“, erklärt hierzu Eppelborns Bürgermeister Dr. Andreas Feld.
Am Wochenende war unter anderem in den sozialen Netzwerken über Funde im
Gemeindebezirk Dirmingen berichtet worden. Der stellvertretende Ortsvorsteher, Frank Klein, ist direkt aktiv geworden, die Polizei wurde eingeschaltet.
„Es ist mir unbegreiflich, dass Menschen so etwas tun“, betont Feld. Er bittet alle Hundehalter darum, mit wachsamen Augen die Wege in der Gemeinde zu nutzen. In diesem Zusammenhang erklärt er: „Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners, nutzen Sie hierzu die aufgestellten Hundetoiletten!“ Leinen Sie Ihren Hund an, wenn Ihnen Personen entgegenkommen. Sorgen Sie so für ein entspanntes Miteinander!“

Hinweise:
Hundebesitzer sollten darauf achten, dass öffentliche Flächen wie auch genutzte Wiesen und Felder sauber gehalten werden. Eine Verschmutzung mit Hundekot stellt auf öffentlichen Straßen und Flächen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Eppelborn: Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. Innerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Vom 1. März bis zum 30. Juni sind Hunde grundsätzlich auch in Wald und Flur angeleint zu lassen (§ 33 Absatz 2 des Saarländischen Jagdgesetzes)

Text.gemeinde eppelborn
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red.zbs / mp