Fake-Shop missbraucht Firmendaten eines St. Wendeler Ersatzteilhändlers

St. Wendeler Händler für Autoersatzteile gehört zu den Geschädigten eines sogenannten Fake-Shops im Internet Fake-Shop missbraucht Firmendaten eines St. Wendeler Ersatzteilhändlers

St. Wendel.Bei diesen Shops handelt es sich um scheinbar echt aussehende Verkaufsplattformen, mit denen Betrüger Online-Kunden auf der ganzen Welt täuschen. Die Täter handeln überwiegend aus dem Ausland, so dass Vorgehen gegen diese Betrugsmasche langwierig und umständlich ist. Im vorliegenden Fall wurde mit den unberechtigt genutzten Daten des Händlers ein Verkaufsshop für Fahrzeugersatzteile eingerichtet. Mit diesem seriösen Hintergrund und scheinbar günstigen Preisen gingen die Täter auf Opferjagt. Kunden, die auf die Aufmachung dieser Internetshops hereinfallen, erhielten entweder minderwertige Ware zu überhöhten Preisen oder nach Vorkasse überhaupt nichts. Die ersten Hinweise auf diesen Betrug hatte der St. Wendeler Händler bereits im Laufe des vergangenen Monats erhalten, als sich betrogene Käufer aus ganz Europa an ihn wandten. Es werden bis zur Löschung des Shops auch nicht die letzten gewesen sein.

Anmerkung der Polizei: Für den Kunden in der großen weiten Welt des Online-Shoppings gibt es ein paar grundlegende Tipps für sichere Einkäufe im Internet. Vor einer Online-Bestellung sollte man bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort Preise vergleichen, oftmals relativiert sich so ein scheinbar günstiges Angebot durch Qualitäts- oder Servicemängel. Oder es handelt sich um einen offenkundigen Schwindel! Erfahrungen und Bewertungen zu Online-Shops sind im Internet oder durch einen Anruf bei der Verbraucherzentrale leicht zu recherchieren. Sie helfen bei der Beurteilung der Seriosität der Verkaufsplattform. Die Nutzung von Bezahldiensten wie Western Union, paysafe oder Ukash sollte in diesem Zusammenhang immer Zweifel auslösen. Ist man trotz aller Vorsicht doch Opfer geworden, sollte man umgehend mit seiner Bank bzw. seinem Zahlungsdienstleister Kontakt aufnehmen, möglicherweise kann eine Zahlung wieder rückgängig gemacht werden. Eine gleichzeitige Anzeige bei der Polizei ist immer sinnvoll. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern im Ausland schwierig ist, kann doch so die Löschung eines Fake-Shops und damit weiterer Schaden konsequent vorangetrieben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema unter www.polizei-beratung.de

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red.zbs