Corona-Pflegebonus ab 2. Juni beantragen

Landesregierung würdigt Engagement der saarländischen Altenpflegekräfte. Corona-Pflegebonus ab 2. Juni beantragen

„Das Engagement der saarländischen Pflegerinnen und Pfleger während der Corona-Pandemie ist enorm. Worauf wir im Saarland bereits seit vielen Jahren hinweisen, wird gerade in Krisenzeiten besonders deutlich. Nämlich wie sehr wir alle auf die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege angewiesen sind.
Insbesondere die Pflegerinnen und Pfleger in Altenpflegeeinrichtungen stehen vor großen Herausforderungen. Trotz aller Widrigkeiten sorgten sie für die Sicherheit und das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner. Dafür wollen wir Danke sagen“, so Ministerin Monika Bachmann.
Bereits am 13. Mai verkündete die Landesregierung am Rande der Plenarsitzung des saarländischen Landtages, dass eine Sonderzahlung von bis zu 500 Euro an Beschäftigte in der Altenpflege im Saarland plant. Seitdem wurde ein genaues Konzept mit Förderrichtlinien sowie Voraussetzungen erarbeitet. Die einmalige Sonderzahlung kann ab dem 2. Juni beantragt werden.
„Mit der Sonderzahlung stockt das Land den auf Bundesebene beschlossenen Bonus für die Altenpflege in Höhe von 1.000 Euro aus Mitteln des Landeshaushalts auf. Beschäftigte der stationären und ambulanten Altenpflege im Saarland können den einmaligen Bonus bis Ende Juli selbst beantragen. Die Anträge auf Gewährung des Corona-Pflegebonus sind ab sofort auf der Corona-Sonderseite des Saarlandes zu finden und müssen bis zum 31. Juli 2020 an das Sozialministerium übersendet werden“, erklären Ministerin Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.
Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 25 Stunden beträgt der Corona-Pflegebonus 300 Euro. Auszubildende erhalten ebenfalls 300 Euro. Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden beträgt der Bonus 500 Euro. Ausgangspunkt für die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist die am 1. März 2020 vertraglich festgelegte.
Für Selbstständige gilt die seit dem 1. Januar bis zum 1. März 2020 geleistete durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit. Hierüber ist eine Selbstauskunft abzugeben. Im Falle von Elternzeit gilt die um die Elternzeit geminderte, vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Berechtige Arbeitsabwesenheiten, wie beispielsweise durch Krankheit, stehen der Gewährung des Pflegebonus nicht
entgegen.
Die Richtlinie zum Corona-Pflegebonus sowie alle benötigten Anträge finden Interessierte im Internet unter www.corona.saarland.de/pflegebonus. Das dortige Formular ist an die E-Mail-Adresse pflegebonus@soziales.saarland.de an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen zu übersenden. Der Antrag kann auch in Schriftform an das Ministerium gerichtet werden. Bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, wird der Anspruch
auf die Sonderzahlung vom saarländischen Gesundheitsministerium jeweils im Einzelfall geprüft. Im Falle einer positiven Entscheidung erhält der Antragssteller schnellstmöglich ein Schreiben des Ministeriums.

Antrag Corona-Pflegebonus:  https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/pflegebonus/dld_antrag-pflegebonus.html

Arbeitgeberbescheinigung-pflegebonus: https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/pflegebonus/dld_arbeitgeberbescheinigung-pflegebonus.html

text.Gesundheitsministerium
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red.zbs / mp