Corona-Auflagen im Saarland

Landesregierung bringt weitere Erleichterungen auf den Weg.  Corona-Auflagen im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat am Samstag (2. Mai 2020) eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland auf den Weg gebracht. Diese tritt am kommenden Montag (4. Mai 2020) in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 17. Mai. Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben die Änderungen im Rahmen einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei vorgestellt.

Einige Dienstleister dürfen ab Montag wieder ihre Läden öffnen, darüber hinaus ist unter Auflagen auch der Besuch von Spielplätzen, Museen, Zoos, Tierparks sowie Autokinos möglich. Zudem wird die derzeit geltende 800 qm-Regel für den Einzelhandel ersetzt: Künftig entscheidet nicht mehr die Größe des Geschäfts, sondern pro 20 Quadratmeter der zugänglichen Gesamtfläche wird ein Besucher/ Kunde zugelassen. Auch bestimmte kontaktlose Sportarten im Freien sind unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder möglich.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Seit mehreren Wochen leben wir nun mit harten Einschränkungen, um gemeinsam dem Virus entschlossen entgegenzutreten. Mich erreichen täglich zahlreiche E-Mails, Briefe und Anrufe von besorgten Saarländerinnen und Saarländern, von Eltern, von Unternehmern und Selbstständigen aus Wirtschaft und Gastronomie. Die einen bitten darum, die Maßnahmen sofort weitreichend zu lockern, die anderen wünschen sich eine weitere Verlängerung oder gar Verschärfung der Maßnahmen. Ich habe großes Verständnis für beide Seiten – die einen sorgen sich um ihre Existenz, die anderen um ihre Gesundheit. Diese Interessen miteinander in Einklang zu bringen, fordert uns jeden Tag aufs Neue. Aber wir sind auf einem guten Weg – das bestätigen uns die rückläufigen Infektionszahlen und unsere Virologen und Experten an der Universitätsklinik in Homburg. Ab Montag können wir deshalb einen weiteren behutsamen Schritt auf unserem Weg zurück in eine neue Normalität mit Corona gehen. Der gegenwärtige Verlauf erlaubt es uns, diese Erleichterungen umzusetzen. Aber, auch da waren wir uns sowohl auf Bundesebene als auch im Ministerrat einig: Sollte es wieder zu einem rapiden Anstieg der Infektionen kommen, müssen wir das Rad gegebenenfalls auch zurückdrehen. Wir sind noch nicht über den Berg. Jede Erleichterung bedeutet auch ein erhöhtes Risiko, dass es doch noch zu einer Überlastung unseres Gesundheitssystems kommt. Deshalb werden wir auch weiterhin auf Sicht fahren und in kleinen Schritten vorangehen. Aber ich bin überzeugt, dass die Saarländerinnen und Saarländer auch mit diesen weiteren Erleichterungen so verantwortungsvoll wie bisher umgehen und wir gemeinsam unseren erfolgreichen saarländischen Weg in dieser für uns allen schwierigen Situation bewältigen werden. Es kommt dabei auf jeden Einzelnen von uns an!“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Auch wenn wir die Pandemie weitestgehend im Griff haben, ist Corona lange nicht vorbei. Die Regeln gegen die Ausbreitung des Virus bleiben wichtig wie auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten. Wir gehen aber mit der neuen Verordnung einen weiteren Schritt zu geordnetem Alltagsleben und zu wirtschaftlicher Normalität – soweit das in der Pandemie möglich ist. Die Maxime für die Wirtschaft lautet: Vernunft und Klarheit. Keine Einzelregelungen für Branche und Sortimente, sondern Öffnung mit klaren Auflagen. Auch im privaten Bereich passen wir die Kontaktbeschränkungen an den derzeitigen Stand der Pandemie-Bekämpfung an, der wichtigste Grundsatz bleibt auch hier die Nachverfolgbarkeit von Kontakten. Ein wichtiges Signal der Normalisierung ist auch, dass wir die Möglichkeit erweiterter Ladenöffnungszeiten zurücknehmen. Sie haben sich als nicht notwendig erwiesen. An weiteren Schritten arbeiten wir für die Diskussion der Bundesländer mit der Kanzlerin am 6.5. Gastronomie und Hotellerie brauchen dringend eine konkrete Öffnungsperspektive und bis dahin einen erweiterten Rettungsschirm, sonst erleben viele Betriebe das Anfahren nicht mehr.“

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