BKA-Fahndung erfolgreich Beendet

BKA-Fahndung im Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines unbekannten Kindes erfolgreich BEENDET.  BKA-Fahndung erfolgreich BEENDET

Dank Hilfe der Bevölkerung konnten Opfer und Täter identifiziert werden. Morgen (10.10.2017) Vormittag erfolgt eine Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bei der Näheres bekannt gegeben wird. Die Öffentlichkeitsfahndung ist beendet.

Rückblick.
Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet. Verdacht des schweren sexuellen Missbrauches eines Mädchens
Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) fahnden gemeinsam nach einem unbekannten Tatverdächtigen und dessen minderjährigen Tatopfer. Der unbekannte Beschuldigte steht im Verdacht, ein etwa 4 bis 5 Jahre altes Kind mehrfach schwer sexuell missbraucht, Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und diese anschließend auf einer kinderpornographischen Plattform im sogenannten Darknet verbreitet zu haben.

Weitere Informationen zu dieser Fahndung
Die Bild- und Videoaufnahmen des sexuellen Missbrauchs des betroffenen Kindes wurden erstmalig im Juli 2017 auf einer kinderpornographischen Plattform im sogenannten Darknet entdeckt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA gehen davon aus, dass die Tathandlungen in dem Zeitraum von Oktober 2016 bis Juli 2017 in Deutschland stattgefunden haben.
Die bisher erfolgten, aufwendigen Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Identifizierung des äußerst vorsichtig agierenden Tatverdächtigen. Von diesem liegen keine Bild- und Videoaufnahmen vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA gehen davon aus, dass das Opfer auch weiterhin dem Zugriff des nicht identifizierten Tatverdächtigen ausgesetzt ist, sodass ein fortgesetzter sexueller Missbrauch des Kindes nicht auszuschließen ist.
Da keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten bestehen, hat das Amtsgericht Gießen eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildaufnahmen des Opfers angeordnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA hoffen, mit Unterstützung der Öffentlichkeit das bisher unbekannte Opfer und den unbekannten Tatverdächtigen zu identifizieren sowie einen nicht auszuschließenden andauernden sexuellen Missbrauch beenden zu können.

text.BKA Social Media Team
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red.zbs