Arbeitslosengeld beim Supermarkt geht gar nicht

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gefährdet – Rechtsgrundlage unklar. Arbeitslosengeld beim Supermarkt geht gar nicht

Als völlig „unmöglich“ hat die Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband die Abschaffung der Geldautomaten in den Arbeitsämtern und die Auszahlung von Arbeitslosengeld an Supermarkt- und Drogeriemarktkassen bezeichnet (wir haben darüber berichtet). Mit der Auszahlung von Arbeitslosengeld an diesen Kassen würden, so Fraktionsvorsitzender Jürgen Trenz, elementare Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt.
Es sei völlig unklar, so DIE LINKE, auf welcher Rechtsgrundlage Hoheitsrechte einer stattlichen Institution auf private Anbieter von Butter, Milch und Putzmitteln übertragen werden könne. Betroffene an der Supermarktkasse könnten von Kunden vor und hinter ihnen beobachtet werden und auch die Kassierer/-innen könnten bei Vorlage des Auszahlungsbons wissen, dass von ihnen Lohnersatzleistungen ausgezahlt werden.
Es sei beschämend, wenn aus Kostengründen, Menschen die sich in einer materiellen Notsituation befänden auch noch zusätzlich öffentlich vorgeführt würden. Eine solche menschlich und juristisch fragwürdige Regelung bedürfe einer rechtlichen Überprüfung. DIE LINKE unterstütze ausdrücklich alle sozialpolitischen Organisationen, die sich massiv gegen Arbeitslosengeld an Supermarktkassen aussprechen.

text.die linke im regionalverband
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red.zbs