Anklageerhebung wegen Tankstellenüberfällen im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Die Angeschuldigten befinden sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft Anklageerhebung wegen Tankstellenüberfällen im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 18.02.2019 im Verfahren 05 Js …./18 gegen zwei 27 und 33 Jahre alte Deutsche wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes gemäß §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 22 StGB in neun vollendeten und einem versuchten Fall jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Führen von Schusswaffen gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG sowie betreffend den 27jährigen Angeschuldigten wegen eines weiteren entsprechenden vollendeten Falles Anklage zum Landgericht- Große Strafkammer – Saarbrücken erhoben, wobei dem 33jährigen Angeschuldigten in den ihn betreffenden neun Fällen zudem tateinheitlich Fahren ohne Fahrererlaubnis gemäß § 21 StVG sowie in einem dieser Fälle ferner Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB vorgeworfen wird.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll zunächst der 27jährige Angeschuldigte maskiert mit einer Jigsaw-Maske am 25.09.2018 eine Tankstelle in Homburg überfallen und dabei die Angestellte unter Vorhalt eines Messers zum Öffnen der Kasse veranlasst haben. Aus der Kasse soll er dann 205 € Bargeld entnommen haben.
Anschließend sollen beide Angeschuldigte sich entschlossen haben, gemeinsam weitere Tankstellen zu überfallen mit dem Ziel, Bargeld zu erbeuten und dieses nach hälftiger Teilung zur Finanzierung von Drogenkonsum, Glücksspiel und Begleichung von Schulden zu verwenden. Gemäß diesem Tatplan sollen die Angeschuldigten im Zeitraum 01.11. bis 19.11.2018 10 Tankstellen in Bexbach-Höchen, Homburg-Schwarzenacker, Landsweiler-Reden, Dudweiler, Hornbach, Winnweiler, Pirmasens und Thaleischweiler-Fröschen überfallen haben, wobei der 33jährige Angeschuldigte, der über keine Fahrerlaubnis verfügt haben soll, das Fluchtfahrzeug geführt haben soll und der 27jährige Angeschuldigte, der jeweils mit einer Anonymus-Maske maskiert gewesen sein soll, unter Vorhalt eines Schreckschussrevolvers agiert haben soll. Dabei sollen Bargeldbeträge zwischen 380 € und 1.490 € und teilweise zudem Zigaretten erbeutet worden sein. In einem Fall wurde nichts erlangt. Der Gesamtschaden soll ca. 7.000 € betragen.
Im Nachgang der letzten Tat vom 19.11.2018 in Thaleischweiler-Fröschen wurden die Angeschuldigten noch tatortnah durch Polizeikräfte festgenommen. Dabei soll der 33jährige Angeschuldigte einen gefälschten britischen Führerschein mitgeführt haben. Die Angeschuldigten befinden sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft.
Der 27jährige Angeschuldigte hat die Taten mit Ausnahme derjenigen in Bexbach-Höchen eingeräumt. Der 33jährige Angeschuldigte hat angegeben, nur der Fahrer gewesen und ansonsten nicht tatbeteiligt gewesen zu sein. Die Angeschuldigten gerieten in Verdacht, nachdem das Tatfahrzeug aufgefallen war und zugeordnet werden konnte. Die Auswertung der Kommunikation der Angeschuldigten soll den Beweis erbringen, dass sie die Taten gemäß dem Anklagevorwurf begangen haben. Insbesondere soll sich dies aus Chats ergeben sowie der Auswertung der Internet-Aktivitäten der Angeschuldigten im Hinblick auf die Tatorte.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeschuldigten ausgehend vom Strafrahmen von 5 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe hohe Haftstrafen. Im Hinblick auf eine mögliche Drogenproblematik wird ferner zu prüfen sein, ob die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen sein wird.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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red.zbs