Änderung der Rechtsverordnung

Landesregierung beschließt weitere Erleichterungen  Änderung der Rechtsverordnung

Ein weiterer Schritt auf unserem Weg zurück nach vorne
– Neue Quarantänebestimmungen für die Einreise
– Stufenweiser Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen
– Betrieb von Sportstätten und Fitnessstudios sowie von Tanzschulen gestattet
– Absenkung der Quadratmeterreglung für Geschäfte auf 15 qm
– Kinos können wieder öffnen
– Regelung zu Großveranstaltungen

Am Freitag (15. Mai 2020) hat der saarländische Ministerrat eine Änderung der Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Diese tritt am kommenden Montag (18. Mai 2020) in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich 31. Mai 2020. Maßgabe bei den Erleichterungen bleibt, einzelne Beschränkungen mit Bedacht aufzuheben, sodass es nicht nochmals zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen kommt. Ab Montag dürfen neben der bereits bekanntgegebenen Gastronomie und Hotellerie weitere Einrichtungen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dazu zählen neben Kinos auch Sportstätten und Fitnessstudios sowie der Betrieb von Tanzschulen. Diese können ab Montag öffnen, jedoch wird vereinzelt noch Zeit zur Umsetzung benötigt. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationsreinrichtungen und Krankenhäuser werden im Rahmen eines gestuften Konzepts wieder in Richtung eines Regelbetriebs geführt. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Reisebusreisen können ab dem 25. Mai 2020 unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts wieder stattfinden. Steigt jedoch die Anzahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder im Regionalverband innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 50 pro 100.000 Einwohnern, kann die Landesregierung gemeinsam mit dem jeweils betroffenen Landkreis zukünftig die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen bestimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich treffen. Außerdem wurde die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende geändert. Ab Montag müssen Personen aus einem Schengen-Staat und aus den sogenannten Assoziierten Mitglieder des Schengen-Raums nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne. Die Infektionszahlen des Saarlandes im Zuge der Corona-Pandemie lassen es zudem zu, dass die restriktiven Regelungen zum Publikumsverkehr in Geschäften schrittweise gelockert werden können. So kann ab dem 25. Mai die zulässige Quadratmeteranzahl der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche pro eine Person auf 15 herabgesenkt werden. Bei weiterhin stabilen Infektionszahlen ist eine weitere Herabsetzung auf 10 Quadratmeter vorgesehen.
Weiterhin gilt jedoch, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, Abstand zuhalten sowie die Hygieneregeln einzuhalten.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir sind auf einem guten Weg, das bestätigen uns die weiterhin niedrigen Zahlen der gemeldeten Infizierten. Wir haben die Pandemie in unserem Land in einem Maße unter Kontrolle gebracht, wie wir es vor zwei Monaten kaum zu hoffen wagten. Für mich war immer klar, wir greifen nur solange und soweit in die Grundrechte der Saarländerinnen und Saarländer ein, wie es absolut notwendig ist und dass Lockerungen erfolgen können, sobald es die Infektionslage zulässt. Dies gibt uns jetzt die Möglichkeit weitere Erleichterungen auf den Weg zu bringen und weitere Perspektiven zu ermöglichen. Ab Montag werden wir deshalb einen weiteren Schritt auf unserem Weg in eine neue Normalität gehen. Unter Einhaltung von bestimmten Hygienemaßnahmen können zum einen die Gastronomie und Hotellerie aber auch Kinos und Sportbetriebe sowie Tanzschulen öffnen. Außerdem können durch die gesunkenen Infektionszahlen wieder mehr Personen den Einzelhandel aufsuchen. Wir waren uns im Ministerrat aber auch einig, sollte es wieder zu einem rapiden Anstieg der Infektionen kommen, müssen wir das Rad gegebenenfalls auch regional zurückdrehen. In dieser Phase der umfangreichen Erleichterungen, ist umso mehr auf die wichtigen Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Es kommt weiter auf jeden einzelnen von uns an, wir können und werden diese schwierige Situation nur gemeinsam bewältigen.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Wenn Vorsicht das allgemeine Gebot bleibt, können wir weitere Schritte der Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens gehen. Auch, wenn sich wegen der Hygiene- und Abstandsregeln noch nicht alles so anfühlen wird wie früher, ist es doch eine riesige Erleichterung für die Branche, dass Gastronomie und Hotellerie ab Montag wieder öffnen können. Auch Fitnessstudios, Indoorsport und Tanzschulen können wieder zur Freizeitgestaltung und zur Gesunderhaltung beitragen. Kinos können mit den entsprechenden Abstandsregelungen wieder öffnen. Gerade für Programmkinos, die am finanziellen Abgrund stehen, eröffnet das wieder die Chance für Umsatz. Es geht jetzt mehr denn je um die Verantwortung jedes Einzelnen, sich und andere zu schützen. Denn Corona ist nicht vorbei, auch wenn die Zahlen derzeit unter Kontrolle sind.“

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