Zweiter Prozesstag zum tödlichen Brand in Wiebelskirchen

Angeklagte verweigern die Aussage vor Gericht Zweiter Prozesstag zum tödlichen Brand in Wiebelskirchen

Bisher schweigen die beiden Angeklagten (19) und (29) im Prozess (Brandstiftung mit Todesfolge), wo ein 38-jähriger Mann in Wiebelskirchen ums Leben gekommen ist.
Laut Anklage soll der 29-jährige Toni S. aus Wiebelskirchen ein Kinderwagen im Flur des Anwesens angezündet haben. Dabei griffen die Flammen auf die Holzvertäfelung über, wobei es später zu einem Vollbrand des Wohnhauses kam. S. wird daher Brandstiftung mit Todesfolge sowie Körperverletzung vorgeworfen. Der zweite Angeklagte Sebastian M. (19) soll beim handeln dieser Tat im Eingangsbereich Schmiere gestanden haben und anschließend ein BMX-Rad in Wert von ca. 100 Euro gestohlen haben. M. wird somit die Beihilfe einer Brandstiftung mit Todesfolge sowie Diebstahl vorgeworfen.
Die Intelligenz des Sebastian M. (19) ist wohl eingeschränkt. Er soll laut SR (mit Berufung auf einen Lebenslauf des Angeklagten) die Förderschule für Lernbehinderte besucht haben. z.Z. arbeite er in einer Einrichtung der Lebenshilfe im Landschaftsbau. Er wäre somit nicht geschäftsfähig. Laut Staatsanwaltschaft sollen beide Angeklagten große Feuerwehrfans sein. Laut einem Anleiter der Lebenshilfe soll Sebastian M. ein Mitläufer sein.
Der Haupttäter Toni S. (29), habe zweimal versucht Mitglied bei der Feuerwehr Wiebelskirchen zu werden, jedoch sei der Antrag zweimal wegen Nichteignung abgelehnt worden. Laut Polizei ist er kein unbeschriebenes Blatt. Er habe Vorstrafen wegen Körperverletzung, Diebstahl und einen Eintrag wegen einer Brandstiftung. Laut unseren Informationen soll er damals in einem Aufenthaltsraum einer Firma gezündelt haben. Dabei bekam er Sozialstunden. Die Intelligenz des Toni S. soll auch wie bei dem Angeklagten Sebastian M. stark eingeschränkt sein.

Wird das Verfahren ein Indizienprozess? Die beiden Angeklagten schweigen.
Wer hat den Brand gelegt? Es gibt keine Zeugen zu dem Tathergang.
Sind beide vermindert schuldfähig? Dies soll nun durch Gutachter geklärt werde. Intellektuell sind beide Angeklagten stark eingeschränkt.

Für die Verwandten des 38-jährigen zu Tode gekommene Mann wohl ein Schlag ins Gesicht.

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